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24.11.2016 | 00:05 | H5N8 

Putenmastbetrieb in Cloppenburg von Vogelgrippe betroffen

Hannover - Ein Vogelgrippe-Fall in einem Mastbetrieb im Landkreis Cloppenburg ist von der hochansteckenden Erreger-Variante H5N8 ausgelöst worden. Das habe das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, teilte das Agrarministerium am Mittwochabend mit.

Puten
Die Sorgen vor der weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe wachsen: Bei einer Pute im Landkreis Cloppenburg wurde die besonders aggressive Variante H5N8 entdeckt. 16.000 Tiere aus dem Betrieb sollen getötet werden. Es könnten noch mehr werden. (c) proplanta
Die Infektion ist der erste bestätigte Verdacht auf Geflügelpest in einem niedersächsischen Nutzgeflügelbestand seit der aktuellen Verbreitung der Vogelgrippe.

Der Landkreis Cloppenburg hatte schon vor der Bestätigung der aggressiven Variante angeordnet, die 16.000 Putenhähne in dem betroffenen Betrieb zu töten. Rund um den Putenmastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt.

Weitere Schritte müssten nun eingeleitet werden, erklärte das Ministerium. Möglicherweise müssen noch weitere Tiere in einem Radius von 1.000 Metern rund um den betroffen Betrieb getötet werden.

Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) forderte die Geflügelhalter am Abend noch einmal auf, die Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. «Diese Hygienevorkehrungen sind enorm wichtig. Wir dürfen nicht zulassen, dass das Virus auf weitere Nutztierbestände übergreift», erklärte er.

Bei einem Wildvogel in Niedersachsen war H5N8 bereits in der vergangenen Woche entdeckt worden: Der Erreger wurde bei einer toten Reiherente im Landkreis Peine nachgewiesen. Außerdem sei der Vogelgrippeerreger H5 bei einem tot aufgefundenen Schwan im Landkreis Peine entdeckt worden, hatte Meyer am Mittwoch im Landtag erklärt.

In mehr als der Hälfte der niedersächsischen Landkreise gilt wegen der Vogelgrippegefahr inzwischen die Stallpflicht. Der CDU-Politiker Helmut Dammann-Tamke kritisierte am Mittwoch, dass die Landesregierung bislang kein landesweites Aufstallungsgebot erlassen habe, wie dies beispielsweise in Schleswig-Holstein geschehen sei.

Meyer wies die Forderung nach einer landesweiten Stallpflicht zurück. Der betroffene Putenmastbetrieb ist laut des Agrarministers zudem ein Betrieb, indem die Tiere nicht im Freiland gehalten wurden.
dpa/lni
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