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27.01.2010 | 13:37 | Tierseuche 

Impfköder zur Bekämpfung der Schweinepest werden ausgelegt

Mainz - Zur Bekämpfung der Schweinepest bei Schwarzwild werden vom 5. bis 7. Februar 2010 in drei Impfgebieten Eifel, Westerwald und Pfalz Impfköder ausgelegt.

Schwarzwild
(c) proplanta
Jägerinnen und Jäger erhalten die Impfköder in den Kreisverwaltungen und bringen sie an Köderauslage-Plätzen (z.B. Kirrstellen) im Wald aus. Dort nehmen Wildschweine den Impfstoff auf. Der Impfstoff stellt für Mensch und Tier keine Gefahr dar, jedoch sollten die an ein Stück Seife erinnernden Köder nicht berührt werden. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad dankte Jägerinnen und Jägern für ihre Unterstützung bei der Impfaktion.

In der Eifel wird in Teilen der Landkreise Ahrweiler und Vulkaneifel, im Westerwald in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied sowie in Teilen des Westerwaldkreises und in der Pfalz in Teilen der Landkreise Südwestpfalz und Kaiserslautern geimpft. Informationen über Ort und Zeit der örtlichen Impfköder-Auslagen können bei den jeweiligen Kreisverwaltungen erfragt werden.

Im letzten Jahr kam es zu 16 Schweinepestausbrüchen bei Wildschweinen im Westerwald, in der Pfalz wurden 8 Fälle nachgewiesen. In der Eifel wurde seit 30 Monaten kein neuer Fall mehr festgestellt - der letzte Nachweis datiert aus dem Juli 2007. Die Impfung der Wildschweine gegen die Schweinepest ist in Rheinland-Pfalz seit 2002 sehr erfolgreich verlaufen.


Hausschweine werden nicht geimpft

Zum Schutz der Hausschweinebestände, weist Ministerin Conrad auf Vorsorgemaßnahmen hin, um eine Ausbreitung der Schweinepest zu verhindern. Landwirte, die Schweine halten, sollten im eigenen Interesse weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen einhalten, um einen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen zu vermeiden.

„Dies gilt auch für Hobbytiere wie die häufig als Haustiere gehaltenen Minischweine. Auch diese Schweine sind hochempfänglich für die Schweinepest und können diese weiter verbreiten.“ Da sich der Erreger besonders leicht durch unmittelbaren Kontakt zwischen Schweinen überträgt, ist zum Beispiel auf die wildschweinesichere Umzäunung der Stallungen und Aufenthaltsorte von Hausschweinen zu achten. Wildschweine können gut graben, daher  müssen die Zäune entweder mindestens 20 Zentimeter tief eingegraben oder mit einem Unterwühlschutz versehen sein.

Verboten ist die Impfung von Hausschweinen mittels Ködern; diese würden dann als von Schweinepest verseucht gelten - mit allen Konsequenzen.

Die nächste Impfung der Wildschweine in diesem Jahr wird vom 5. bis 7. März ebenfalls in den drei Impfgebieten Eifel, Westerwald und Pfalz stattfinden. Die beiden Frühjahrsimpfungen im Februar und März kosten das Land rund 250.000 Euro. (PD)
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