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24.11.2014 | 14:56 | Vogelgrippe 

Geflügelpest: Erhöhte Kontrollen bei Wildvögeln in Baden-Württemberg

Stuttgart - Nach dem Nachweis des Geflügelpest-Virus H5N8 bei einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern hat das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium die Anzahl der Kontrollen bei Wildvögeln verdoppelt.

Geflügelpest bei Wildvogel
Es gibt drei Typen von Grippeviren: A, B und C. Die gewöhnlich beim Menschen auftretende Grippe wird von Viren der Typen A und B verursacht, die weltweit vorkommende Vogelgrippe von Erregern des Typs A. Die Viren enthalten auf ihrer Oberfläche Eiweiße, die mit der Abkürzung H (Hämagglutinin) und N (Neuraminidase) bezeichnet werden. Es gibt 16 H-Subtypen und 9 N-Subtypen. Je nach der Kombination dieser Stoffe in der Hülle des Virus entstehen Namen wie H5N8. Wasservögel sind die natürlichen Wirte solcher Viren. Sie erkranken gewöhnlich kaum. Bei Hühnern, Puten und Gänsen mutieren die Viren der Subtypen H5 und H7 dagegen zu hochansteckenden Formen, die die eigentlichen Erreger der Geflügelpest darstellen. Das nun in Europa aufgetauchte Virus H5N8 war zuvor aus Asien bekannt. (c) proplanta
Zudem müssten insbesondere Nutzgeflügelhalter mit Freiland- oder Auslaufhaltung die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um einen Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln zu verhindern. «Futter und Einstreu sind geeignet zu lagern, und Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden», sagte der zuständige Minister Alexander Bonde (Grüne) heute in Stuttgart.

In Baden-Württemberg gibt es 12.600 Geflügelhaltungsbetriebe mit etwa sechs Millionen Tieren. Obwohl es im Südwesten bislang keinerlei Anzeichen für das Auftreten der Geflügelpest gebe, seien die Geflügelhalter im Land zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Eine Stallpflicht für das Geflügel bestehe derzeit nicht. «Sollte sich die Lage im Land ändern und eine Stallpflicht fachlich geboten erscheinen, kann diese jederzeit kurzfristig verfügt werden», sagte Bonde. Zudem habe das Land alle Jäger aufgefordert, tot aufgefundene Wildvögel zur Untersuchung einzuliefern. (dpa/lsw)
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