Von der Maßnahme ist bislang das Department Dordogne betroffen, wie es in der staatlichen Tageszeitung «Journal officiel» heißt. Die Tiere und Produkte dürfen weder in andere EU-Mitgliedstaaten noch in Drittländer ausgeführt werden. Das erste Virus wurde Ende November registriert. Dabei handelte es sich um eine besonders gefährliche Variante des Erregers
H5N1, die potenziell auch auf Menschen übertragbar ist. Bei zwei später im selben Gebiet aufgetauchten Erkrankungsfällen konnte noch nicht nachgewiesen werden, um welche Form des Vogelgrippe-Erregers es sich handelt.