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15.12.2009 | 12:41 | Tierschutzinitiative Schweiz 

Kein Tierschutzanwalt-Obligatorium für die Kantone

Bern - Die Tierschutzanwalt-Initiative ist unnötig und überholt, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Montag an einer Medienkonferenz in Bern.

Kein Tierschutzanwalt-Obligatorium für die Kantone
Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung seien die nötigen Verbesserungen im Tierschutz-Vollzug eingeleitet. Zudem könne schon heute jeder Kanton einen Tierschutzanwalt / eine Tierschutzanwältin einsetzen. Die Initiative stelle daher einen unnötigen Eingriff in die Kompetenz der Kantone dar. Über die Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)“ wird am 7. März abgestimmt. Die Initiative will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Das Wohl der Tiere sei den Schweizerinnen und Schweizern wichtig und auch der Bundesrat stehe für ein modernes und griffiges Tierschutzgesetz ein, sagte Leuthard. So bringt die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung wesentliche Verbesserungen: Die Kantone müssen eine Fachstelle für Tierschutz einrichten und bei allen vorsätzlichen Verstössen Strafanzeige einreichen. Viele Tierhaltende müssen neu eine Ausbildung besuchen und das BVET informiert breit über die Tierhaltung, unter anderem auf der Website www.tiererichtighalten.ch.

Mit Ausbildung und Information könne man zumindest da, wo Tiere aus Unwissen falsch gehalten werden, viel erreichen, sagte Leuthard. Dies sei Tierschutz-Prävention. Die Initiative dagegen ziele am Hauptproblem vorbei, weil Tierschutzanwältinnen und -anwälte erst nach Meldung eines Vergehens aktiv werden. „Tiere werden aber oft im Privaten falsch gehalten oder gar gequält - ein Leiden, von dem meistens niemand erfährt", sagte Leuthard.

Der Bundesrat ist nicht gegen Tierschutzanwältinnen und -anwälte, lehnt jedoch ein Obligatorium für die Kantone ab. Schon heute steht es den Kantonen frei, eine solche Institution einzurichten. Bislang hat aber nur der Kanton Zürich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. „Der Bundesrat sieht keinen Grund, den Kantonen via Bundesverfassung eine solche Institution aufzuzwingen", sagte Leuthard.

Am 26. Juni 2007 hatte der Schweizer Tierschutz STS die Tierschutzanwalt-Initiative mit 144.844 gültigen Unterschriften eingereicht.

Weitere Informationen unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz > Tierschutzanwalt. (EVD)
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