(c) proplanta Milchviehhalter und Halter von Nutztierrassen wie Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel, die durch Investitionen den Tierschutz und die Tierhygiene verbessern wollen und dabei bundeseinheitliche Bau- und Technologievorgaben einhalten, werden dafür honoriert. Der Regelfördersatz bei Agrarinvestitionen erhöht sich um fünf auf 30 Prozent. Darauf hat heute in Magdeburg das Landwirtschaftsministerium verwiesen. Die Europäische Kommission habe dem Änderungsantrag des Landes zum Entwicklungsplan für den ländlichen Raum zugestimmt. Dadurch könne dieser Bonus bei der Bewilligung von Investitionen im Bereich der Tierproduktion gezahlt werden. Derzeit bereitet ein Gutachterausschuss beim Ministerium die Voten für die nächste Vergaberunde vor. Die Bewilligungen und Auszahlungen erfolgen dann über die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).
Bisher sind aus dem Agrarinvestitionsprogramm 194 landwirtschaftliche Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 13, 5 Millionen Euro gefördert worden. (PD)
|
|