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05.11.2008 | 04:11 | UBA-Leitfaden 

"Klimaneutral": Treibhausgase besser vermeiden als kompensieren

Dessau-Roßlau - Angebote zur freiwilligen Ausgleich von Treibhausgasen gibt es allerorten: Von der „klimaneutralen Flugreise“ bis zum „klimaneutralen Blumengruß“ ist alles möglich.

Klimaschutz
(c) proplanta
Die Idee ist einfach: Von Produkten oder Dienstleistungen verursachte Klimagase werden durch Einsparung der gleichen Menge an Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen. Licht ins Dickicht der neuen Angebote bringt ein Leitfaden des Umweltbundesamtes (UBA) samt Checkliste für Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sollten sich vor allem von der häufig verwendeten Bezeichnung „klimaneutral“ nicht in die Irre führen lassen, meint Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Die zu kompensierende Aktivität selbst - etwa eine Flugreise - kann nie klimaneutral sein, da Kohlendioxidemissionen entstehen. Die freiwillige Kompensation kann die Vermeidung von Treibhausgasen nicht ersetzen. Es ist immer besser, Emissionen gar nicht erst entstehen zu lassen.“

Wer sich für ein Kompensationsangebot entscheidet, sollte darauf achten, dass die Berechnung der Emissionen realistisch erfolgt und eine hohe Qualität der Klimaschutzprojekte gewährleistet ist. „Die Anbieter sind gefragt, um die Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und umfassend zu informieren,“ so Dr. Holzmann weiter. Wichtige Punkte auf der UBA-Checkliste sind: Hat der Anbieter der Kompensation alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Klimagasemissionen seines Angebots zu mindern? Hat er oder sie zum Beispiel die Energieeffizienz der Produktion optimiert oder die Energieversorgung auf Strom aus erneuerbaren Quellen umgestellt? Ferner: Ist das Klimaschutzprojekt von einem unabhängigen Gutachter überprüft worden und erfolgt die Berechnung der Minderung nach international anerkannten Standards?

Bei der Kompensation von Flugreisen sollten wirklich alle Klimawirkungen in die Bilanz des Anbieters einfließen. „Die Klimawirksamkeit des Flugverkehrs beschränkt sich nicht auf das Kohlendioxid allein. Bei Flügen in mehr als neun Kilometer Höhe - also bei Mittel- und Langstreckenflügen - tragen auch die Stickoxidemissionen und die vom Flugzeug verursachte Wolkenbildung durch Rußpartikel und Wasserdampf zum Treibhauseffekt bei.“, so UBA-Vize Dr. Holzmann. Genau überdenken sollte man auch Angebote zur Kompensation vermeidbarer hoher Emissionen, beispielsweise aus stark motorisierten Kraftfahrzeugen - und sich lieber für ein sparsames Modell entscheiden.

Anbieter von Kompensationsdienstleistungen oder „klimaneutralen“ Produkten bekommen im Leitfaden Hilfe, um mit ihren Produkten und Dienstleistungen einen echten Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Leitfaden definiert die aus Sicht des UBA erforderlichen Qualitätsstandards für Kompensationsangebote, erklärt die Funktionsweise internationaler Klimaschutzprojekte und stellt verschiedene Arten und Standards angebotener Zertifikate vor.

Der „Leitfaden zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasen“ ist auf der Website des Umweltbundesamtes veröffentlicht unter: http://www.dehst.de/cln_090/nn_1120342/DE/JI__CDM/JI__CDM__node.html?__nnn=true. (UBA)
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