Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
19.11.2009 | 16:02 | Ökokonto  

100 Kirschbäume für Neuinvestitionen

Dresden - Umweltminister Frank Kupfer hat heute den Letzten von insgesamt 100 neuen Kirschbäumen in Pülswerda (Gemeinde Arzberg, Lkrs. Nordsachsen) gepflanzt und damit die erste abgeschlossene Naturschutzmaßnahme auf das sächsische Ökokonto gutgeschrieben.

Kirschblüte
(c) proplanta
Bei einem Ökokonto werden freiwillige Aktionen zur Aufwertung von Natur und Landschaft dokumentiert, verwaltet und gehandelt, die später bei Eingriffen in Natur und Landschaft (z.B. Bauvorhaben) von Investoren als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. „Ich freue mich, dass wir das erste Projekt erfolgreich abgeschlossen haben. Das Ökokonto bringt allen Beteiligten nur Vorteile. Den Landwirten, Waldbesitzern oder sonstigen Grundeigentümern bietet es eine zusätzliche Einkommensquelle, Investoren können auf schlüsselfertige Ausgleichsmaßnahmen zurückgreifen und unsere Natur profitiert ebenfalls“, sagte der Minister.

Das Grundstück für die Ökokontomaßnahme wurde von der Gemeinde Pülswerda zur Verfügung gestellt. Die neu gepflanzte Kirschallee wird als Guthaben mit einem Wert von 85.725 Einheiten auf dem Ökokonto verbucht. „Damit können ab sofort Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in gleicher Wertzahl kompensiert werden“, betonte Kupfer. Die Festlegung der sogenannten Werteinheiten ("Ökopunkte") erfolgt nach einer vom Umweltministerium in Auftrag gegebenen "Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen". „Die Punktzahl reicht von dem Biotopwert „0“ für vollversiegelte Flächen, bis „30“ für ein Hochmoor. Multipliziert man den Biotopwert mit der jeweiligen Quadratmeterzahl der Fläche, erhält man die jeweilige Anzahl der Ökopunkte“, erklärte der Minister. Die sächsische Landestalsperrenverwaltung hat bereits Interesse bekundet, die Maßnahme in Pülswerda für eines ihrer nächsten Projekte als Ausgleich in Anspruch zu nehmen.

Die Sächsische Ökokonto-Verordnung ist im August vergangenen Jahres erstmals in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die Sächsische Ökoflächen-Agentur gegründet und mit der Planung und Umsetzung beauftragt. Auf einem speziellen Vorhabenpool werden dort die anerkannten Ökoflächen registriert und allen Investoren angeboten, die nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz zu Ausgleichsmaßnahmen in Sachsen verpflichtet sind. Außerdem bietet die Sächsische Ökoflächen-Agentur eine Vorfinanzierung, die Koordinierung und Behördenabstimmung sowie die vertragliche Absicherung und die Vermarktung an. Dazu zählen auch die individuellen Verhandlungen über Ausgleichszahlungen für die Bereitstellung der Flächen.

Weitere Informationen und aktuelle Angebote zum Ökokonto finden Sie im Internet unter: www.sls-net.de. Die "Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen" unter: www.umwelt.sachsen.de. (PD)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Abgeordneter ruft Verfassungsgericht wegen Klimaschutz-Reform an

 Experten kritisieren G7-Klimaschutzpolitik als unzureichend

 Bayern fordert Ausnahmeregelung für EU-Entwaldungsverordnung

 Risiken durch Klimawandel für 70 Prozent der Arbeitskräfte

 Weniger Lichtverschmutzung in Bayerns Städten

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken