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23.07.2014 | 12:30

Verordneter Klimaschutz: Die Klimapolitik der Bundesländer

Klimapolitik 2014
(c) proplanta

Die Klimapolitik der Bundesländer



Mit Rheinland-Pfalz gibt sich das dritte Bundesland ein Klimaschutzgesetz mit festen CO2-Einsparzielen. Wie halten es die 16 Landesregierungen mit dem Klimaschutz? Eine Übersicht.

- NORDRHEIN-WESTFALEN verabschiedete 2013 als erstes Land ein Gesetz zum Klimaschutz mit messbaren Zielen. Das rot-grün regierte Kohleland mit dem größten Energieverbrauch in Deutschland will bis 2020 mindestens ein Viertel weniger Treibhausgase in die Luft blasen als 1990. Bis 2050 sollen es mindestens 80 Prozent weniger sein.

- In BADEN-WÜRTTEMBERG beschloss Rot-Grün vor einem Jahr das zweite Klimagesetz: Bis 2020 sollen die Emissionen ebenfalls um mindestens ein Viertel sinken, bis 2050 um 90 Prozent.

- Rot-Grün in RHEINLAND-PFALZ hat sich vorgenommen, die Treibhausgase bis 2020 sogar um mindestens 40 Prozent zu reduzieren, bis 2050 sollen es mindestens 90 Prozent, wenn möglich 100 Prozent sein.

- HAMBURG hat bereits seit 1997 ein Klimaschutzgesetz, das Maßnahmen zum Energiesparen, aber kein eigenes Klimaziel formuliert. Mit einem «Masterplan Klimaschutz» von 2013 sollen die nationalen Ziele umgesetzt werden.

Vier Länder arbeiten derzeit an einem Gesetz oder prüfen das:

- BERLIN will bis 2050 klimaneutral werden. Ein Energiewendegesetz liegt im Entwurf vor. Es sieht CO2-Minderungsziele bis 2020 (-40%), 2030 (-60%) und 2050 (-85%) vor (zu 1990) und soll noch in diesem Jahr Senat und Abgeordnetenhaus passieren.

- BREMEN soll Anfang 2015 ein Klimaschutzgesetz bekommen. Im Entwurf steht, dass der CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent sinkt (zu 1990).

- In NIEDERSACHSEN will Rot-Grün bis «Mitte der Legislatur» (2015) ein Gesetz vorlegen, die Vorarbeiten laufen. Die Regierung arbeitet auch an einem Klimaziel, ein Runder Tisch soll bis zum ersten Quartal 2015 Ergebnisse liefern.

- SCHLESWIG-HOLSTEIN prüft derzeit das Für und Wider eines eigenen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes. Kabinett und Landtag sollen Ende 2014 eine Empfehlung abgeben.

Vier Länder haben eine Art Klimaziel ohne Gesetzesrang:

- BAYERN will die jährlichen CO2-Emissionen bis 2020 auf deutlich unter sechs Tonnen pro Einwohner reduzieren. Der Ökostromanteil (Verbrauch) soll bis 2021 auf 50 Prozent steigen.

- SACHSEN hat in einem «Energie- und Klimaprogramm» festgelegt, dass der jährliche CO2-Ausstoß des Nicht-Emissionshandelssektors bis 2020 um 25 Prozent gegenüber 2009 sinken soll.

- BRANDENBURG hat 2012 eine «Energiestrategie 2030» beschlossen, die festschreibt, dass der CO2-Ausstoß bis dahin um 72 Prozent gesenkt werden soll (zu 1990). Mit einem Vorstoß für ein eigenständiges Gesetz scheiterten die Grünen dieses Jahr im Landtag.

- Auch in THÜRINGEN fiel ein Klimaschutzgesetz der Grünen im Juni im Landtag durch. Verschiedene Ziele zur Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien sollen aber helfen, den Treibhausgas-Austoß im Vergleich zu 2010 bis 2020 um 10 Prozent zu reduzieren.

- Dazu hat sich in HESSEN Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag generell auf Klimaziele verständigt. Diese sollen eher nicht mit einem Gesetz, sondern in einem Konzept mit Einzelmaßnahmen umgesetzt werden.

Drei Länder verzichten ganz auf ein Klimaziel oder -gesetz:

- MECKLENBURG-VORPOMMERN feilt dafür an einem Landesenergiekonzept, das auf erneuerbare Energien setzt. Vorläufer sind ein Klimaschutzkonzept (1997) und ein Aktionsplan Klimaschutz (2010).

- Das SAARLAND hat ein Klimaschutzkonzept von 2008 und will 20 Prozent des eigenen Stromverbrauchs bis 2020 aus erneuerbaren Energien decken. Ein Einsparziel gibt es nicht. Der Landtag will aber prüfen lassen, ob ein eigenes Klimaschutzgesetz lohnt.

- SACHSEN-ANHALT hält ein solches Gesetz für «überflüssig und kontraproduktiv» und sieht keinen Sinn in einem Landes-Klimaziel. Das Umweltministerium verweist auf die Erfolge beim Ausbau der erneuerbaren Energien und bei der Reduktion des CO2-Ausstoßes. (dpa)
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