Der Feinstaubalarm gilt nach Stadtangaben von Mitternacht an für den Autoverkehr. Auch ist der
Betrieb sogenannter Komfortkamine verboten. Betroffen sind nach den Vorgaben solche Öfen, die mit Holz befeuert und lediglich als Zusatzheizung betrieben werden. Sei diese die einzige Wärmequelle, dürfe diese weiter genutzt werden, so die Stadtverwaltung.
Die besondere Kessellage der Stuttgarter City ist verantwortlich dafür, dass die Stadt im Gegensatz zu anderen noch immer mit
Feinstaub zu kämpfen hat. Vor allem im Winterhalbjahr von Oktober bis April kann es zu Wetterlagen kommen, bei denen über Tage im Talkessel kein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Maßgeblich für das Auslösen eines Feinstaubalarms ist die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes.