Rund 500 Messstationen saugen
Luft an, untersuchen sie und leiten die Daten automatisch weiter an die Behörden der Bundesländer. Wo und an wie vielen Standorten welche Werte gemessen werden, ist von der EU recht genau vorgegeben.
Es gibt Messungen in verkehrsnahen Zonen, an Industriestandorten und in Gebieten mit typischen Werten für den sogenannten städtischen Hintergrund. Die Luft rund um die Messstationen soll für die Umgebung möglichst repräsentativ sein, so schreibt es die 39. Bundesemissionsschutzverordnung (BImSchV) vor.
Messhöhe sind in der Regel 1,5 bis 4 Meter, es kann aber Ausnahmen geben. Vorgegeben ist auch, wie die Luft strömen soll und wie weit Gebäude entfernt sein dürfen. Mindestens alle fünf Jahre wird überprüft, ob die Stationen versetzt werden müssen. Die Landesbehörden übermitteln die Daten ans
Umweltbundesamt, das wiederum an die EU berichtet.
Probleme mit Grenzwertüberschreitungen hat Deutschland bei Stickstoffdioxid in vielen Städten mit dem Jahresmittelwert. Laut EU dürfen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht überschritten werden. Um den Jahresmittelwert valide zu ermitteln, müssen nach Angaben des Bundesamts mindestens 90 Prozent der Zeit eines Jahres abgedeckt sein.
Die Höhe der Belastung kann mit bestimmten Wetterlagen und den Außentemperaturen schwanken - auch, weil die Stickoxide nicht nur aus dem Verkehr stammen, sondern auch aus Kraftwerken und Heizungen.