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22.09.2023 | 11:41 | Naturschutzrecht 

Deutschland verstößt teilweise gegen EU-Naturschutzvorgaben

Luxemburg - Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erlitten.

Naturschutz
(c) liveostockimages - fotolia.com
Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg. Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Auch gegen andere Länder klagt die EU-Kommission derzeit in ähnlichen Fällen.

Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Lebensräume und wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Deutschland hat nach Ansicht der EU-Kommission seine Verpflichtungen dazu nicht genügend erfüllt, weswegen die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik 2021 verklagt hat.

Die Richter gaben der EU-Kommission nun größtenteils Recht. Deutschland habe 88 der 4.606 in Rede stehenden Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht genügend Erhaltungsziele festgelegt. Damit wurde gegen die entsprechende Richtlinie verstoßen. Außerdem seien für 737 der 4.606 Gebiete nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden, hieß es im Urteil. Die restlichen Rügen der EU-Kommission wies der Gerichtshof jedoch zurück.

«Deutschland muss jetzt dringend nachlegen», sagte der Präsident des Naturschutzbundes (Nabu), Jörg-Andreas Krüger. Das Urteil bestätige, was man in den Schutzgebieten selbst schon sehe: dass nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand seien.
dpa
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