Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verwehrte einem Falkner die generelle Erlaubnis, solche Tauben zu fangen und zu töten (Az.: 4 K 1347/09.WI). Der Falkner wollte die Zahl der Tauben verringern und zugleich Futter für seine Greifvögel und Eulen bekommen. Das Gericht lehnte dies ab, da es sich nach dem Tierschutzgesetz auch um keine «Schädlingsbekämpfung» handle. Es wurde jedoch Berufung zugelassen. Darüber hätte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden. (dpa/lhe)
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