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21.02.2023 | 12:09 | Naturschutzflächen 

FDP Schleswig-Holstein moniert Flächenaufkauf durch Stiftung Naturschutz

Kiel - Die FDP in Schleswig-Holstein hat das Vorverkaufsrecht für die Stiftung Naturschutz zum Erwerb von Landflächen kritisiert.

Naturschutzfläche
Die Stiftung Naturschutz hat sich zu einem der größten Grundbesitzer im Norden entwickelt. Ein Vorkaufsrecht für Flächen kommt ihr dabei zugute. Der FDP ist das Ganze ein Dorn im Auge. (c) proplanta
«Die Stiftung Naturschutz greift sich von Jahr zu Jahr mehr Flächen über das Vorkaufsrecht», sagte der Agrarpolitiker Oliver Kumbartzky der Deutschen Presse-Agentur. Jedes Jahr kauft die Stiftung Hunderte von Hektar Land auf und wirbt für sich als «eine der größten Landeigentümerinnen» im Norden. Dabei nutzt sie nicht zuletzt ein Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetz. Mittlerweile nennt sie 34.405 Hektar Land ihr eigen und damit mehr als zwei Prozent der Landesfläche.

Das sei möglich, weil das Land die Stiftung mit viel Geld ausstatte und diese zugleich das Vorkaufsrecht für das Land ausübe, erklärte FDP-Politiker Kumbartzky. «Somit unterstützt das Land aktiv den Flächenfraß, der durch die Stiftung betrieben wird», kritisierte er.

«Man bekommt den Eindruck, dass das Land längst die Kontrolle über die Stiftung verloren hat.» Landwirte hätten kaum eine Chance, sich gegen diesen Eingriff in den Markt und in die Vertragsfreiheit zu wehren. «Das Vorkaufsrecht schafft ein ungleiches Kräfteverhältnis, bei dem die Bauern in der Regel den Kürzeren ziehen.»

Dabei wären Bauern durchaus bereit, im Dialog mit der Stiftung Flächen zu tauschen, so dass Landwirtschaft und Naturschutz parallel und im Einklang existieren könnten, meinte Kumbartzky. «Das Umweltministerium muss dringend eine stärkere Aufsicht über das Gebaren der Stiftung ausüben, andernfalls droht die Akzeptanz für Naturschutz in Gefahr zu geraten.» Zudem müsse das Vorkaufsrecht abgeschafft werden.

Die Stiftung wehrte sich gegen die Vorwürfe. «Das Vorkaufsrecht ist kein «Lex Stiftung»», sagte Geschäftsführerin Ute Ojowski. «Es wird auch nicht von der Stiftung selbst ausgeübt, wie Kumbartzkys Äußerungen nahelegen. Zuständig für die Ausübung ist vielmehr die Landesverwaltung.» Laut Stiftung müsse jeder Kaufvertrag im Land über die beurkundenden Notariate dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung angezeigt werden. Dort werde geprüft, ob und nach welcher Gesetzesgrundlage ein Vorkaufsrechtsrecht durch das Land ausgeübt wird.

Im Kern gehe es um eine Güterabwägung zwischen landwirtschaftlichem Interesse und anderen Belangen, sagte Ojowski. Die Landesbehörde entscheide, wer begünstigt werde. Neben der Stiftung Naturschutz seien dies unter anderem Kreise, Städte, Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, oder andere Naturschutzeinrichtungen. Die Stiftung kaufe jedes Jahr im Schnitt rund 50 Hektar.

«Wir fressen keine Flächen, wir schützen sie und hauchen ihnen Leben ein.» Das Gros seien Moorparzellen, die kleiner als zwei Hektar und vor allem für den biologischen Klimaschutz von zentraler Bedeutung sind. Zudem würde mehr als die Hälfte des rund 34.000 Hektar großen Stiftungslandes weiter landwirtschaftlich genutzt.
dpa/lno
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