15.04.2009 | 09:42 | Abwasserentsorgung
Fehler bei Abwasserentsorgungsauftrag der Stadt HammBrüssel - Die EU-Kommission hat Deutschland eine förmliche Aufforderung geschickt, da die Stadt Hamm im Jahr 2003 dem Zweckverband „Lippeverband“ ohne Ausschreibung einen Auftrag zur Sammlung und Entsorgung von Abwässern erteilt hat. |
(c) proplanta Die förmliche Aufforderung ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Nach Angaben der deutschen Behörden wurde im Jahr 2003 keine Ausschreibung durchgeführt, da die Stadt Hamm die öffentliche Aufgabe der Abwasserentsorgung innerhalb der öffentlichen Verwaltungsorganisation Deutschlands auf den Lippeverband übertragen hat, der durch ein besonderes Gesetz zur Erfüllung von Aufgaben nach dem Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet wurde.
Der Lippeverband ist ein Wirtschaftsteilnehmer mit öffentlichen und privaten Mitgliedern. Er kann daher nicht Bestandteil der öffentlichen Verwaltungsorganisation Deutschlands sein und damit auch keine Aufgaben im Wege der Zuständigkeitsübertragung übernehmen. Darüber hinaus werden die Leistungen des Lippeverbands von der Stadt Hamm vergütet. Für die Vergabe eines solchen bezahlten Auftrags hätte die Stadt Hamm jedoch eine Ausschreibung gemäß den EU-Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe durchführen müssen. Anderenfalls ist der Wettbewerb im Bereich der Abwasserentsorgung nämlich auf unzulässige Weise eingeschränkt, da dem Lippeverband ein Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft wird. (PD)
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