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08.11.2007 | 10:22

FFH-Arten und Lebensräume in Nordrhein-Westfalen überwiegend in gutem Zustand

Düsseldorf - Die nordrhein-westfälischen Anstrengungen im Naturschutz tragen Früchte: Der Erhaltungszustand von bestimmten Tier- und Pflanzenarten sowie von einzelnen Lebensräumen in den FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) des Landes ist besser als der Bundesdurchschnitt.

FFH-Arten
(c) proplanta
Das ergibt sich aus dem nationalen FFH-Bericht, den die Bundesregierung in diesem Jahr erstmals der EU-Kommission vorlegen muss. Zu den Arten, denen es in Nordrhein-Westfalen entgegen dem allgemeinen Trend besonders gut geht, gehören etwa der Kammmolch, das Bachneunauge, die Zauneidechse, die Helm-Azurjungfer (eine Libellenart) und auch einige Fledermausarten wie die Breitflügelfledermaus oder die Bartfledermaus. Bei den Lebensraumtypen sind es die Heiden, die großen Buchenwaldökosysteme sowie die orchideenreichen Kalkmagerrasen im Mittelgebirge, die in Nordrhein-Westfalen besonders gut erhalten sind und zahlreichen Arten einen gesicherten Lebensraum bieten.

„Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass wir mit unserer Verknüpfung aus erfolgreicher Schutzgebietspolitik, gezieltem Vertragsnaturschutz durch die Land- und Forstwirte sowie der intensiven Schutzgebietsbetreuung durch die unteren Landschaftsbehörden und die Biologischen Stationen auf eine erfolgreiche Kombination gesetzt haben“, so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Die Naturschutzbemühungen werden zudem in einem kontinuierlich laufenden Monitoring-Programm vom Land überprüft.

Obwohl sich aus dem Bericht für Nordrhein-Westfalen zunächst kein akuter Handlungsbedarf ergibt, will das Land nun gezielt prüfen, welche Konsequenzen für diejenigen FFH-Lebensräume und -Arten ergriffen werden können, die sich sowohl im Land wie auch bundesweit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. In Nordrhein-Westfalen sind dies zum Beispiel die Gelbbauchunke, die Bechsteinfledermaus und der Maifisch, sowie die artenreichen und blütenbunten Wiesen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wurde mit dieser Prüfung beauftragt und soll nun Vorschläge für geeignete Maßnahmen erarbeiten. Das Umweltministerium wird dann mit den großen Verbänden über Umsetzungsstrategien beraten. Ergebnisse werden voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen.

Der FFH-Bericht der Bundesregierung soll zukünftig alle sechs Jahre erstellt werden und für einzelne Arten sowie Lebensräume auf einer dreistufigen Skala (grün, gelb und rot) Auskunft über den Erhaltungszustand geben. Der komplette Bericht 2007 wird noch in diesem Jahr vom Bundesumweltministerium an die EU-Kommission übermittelt und ist das Ergebnis aus 16 Länderberichten. Der Bundes- sowie die Länderberichte liefern nicht nur für Naturschützer wichtige Daten. Auch bei Eingriffen in die Natur, zum Beispiel Bauvorhaben, erleichtert die Kenntnis des Erhaltungszustandes die Planung, da auf einen Blick ersichtlich ist, wo besonders gefährdete Arten leben und damit Eingriffe in die Landschaft besonders sensibel sind. (PD)
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