(c) proplanta Nun will Frankreich, so Umweltminister Jean-Louis Borloo am 24. August 2009, eine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) an seiner Mittelmeerküste schaffen, um Fischbestände zu bewahren. Die AWZ soll sich über 70 Seemeilen vor den französischen Küsten erstrecken.
Am 24. August 2009 wurde ein Gebiet von 70 Seemeilen (entspricht 130 Kilometern) vor der Küste zur Ausschließlichen Wirtschaftszone erklärt. Prinzipiell gilt das Hoheitsrecht von Küstenstaaten nur bis zu zwölf Seemeilen vor der Küste. Jedoch können gemäß dem 1982 verabschiedeten Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszonen ausgerufen bzw. beantragt werden. Diese können sich über bis zu 200 Seemeilen (370 Kilometer) vor den Küsten eines Landes erstrecken.
Durch die Bewilligung einer AWZ im Mittelmeer hätte Frankreich die Möglichkeit, ein ökologisch geschütztes Gebiet zu schaffen. Somit könnten die französischen Behörden zielgerichteter gegen die Meeresverschmutzung vorgehen, da innerhalb der AZW der Fischfang sowie die Gewinnung von Bodenschätzen besser kontrolliert werden können.
"Wir ändern unsere Politik, weil Schiffe aus aller Welt an die Küste Frankreichs kommen, um sich die natürlichen Ressourcen ohne jegliche Kontrolle - abgesehen von den Hoheitsgewässern Frankreichs - anzueignen. Und das geht so nicht weiter.", sagte Borloo. Im Falle der Bewilligung einer AWZ wäre Frankreich in der Lage, sowohl die Fangtätigkeit als auch die Meeresbodennutzung selber zu regeln.
Bisher haben nur sehr wenige Länder Ausschließliche Wirtschaftszonen im Mittelmeer ausgerufen. Sollte sich dies jedoch ändern und alle Länder eine solche Zone verlangen, gäbe es bald keinen Meeresabschnitt mehr, der nicht unter staatlicher Kontrolle stünde. Borloo wünscht sich jetzt, dass sich andere Länder ein Beispiel an Frankreich nehmen und, dass die Mittelmeerstaaten im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum bald solche AWZ bei der UNO beantragen. Dies würde einen umfassenden Schutz des Mittelmeers ermöglichen. (idw)
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