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03.02.2011 | 08:34 | Werrareinhaltung 

Gericht weist Klage zu Kali-Abkommen ab

Weimar - Das Abkommen zur Werrareinhaltung bleibt unangetastet, weil die Landesregierung dabei nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht auf Forderungen des Landtages eingehen musste.

Einleitung in Fluss
Das Gericht in Weimar verwarf am Mittwoch die Klage der Landtagsfraktion der Linken gegen das Abkommen mit Hessen und dem Konzern K+S von 2009. Nach Ansicht der Fraktion verstieß es gegen ein früheres Landtagsvotum.

Die Richter entschieden jedoch einstimmig, dass die Regierung ohnehin nicht an diese «Willensäußerung» des Parlaments rechtlich gebunden sei. Deshalb sei die Klage unzulässig, so dass das Gericht auch nicht entscheiden müsse, ob das Abkommen inhaltlich dem Landtagsbeschluss widerspreche. Die Fraktion der Linken forderte in einer ersten Reaktion, dass Parlamentsbeschlüsse künftig mehr Gewicht gegenüber der Regierung bekommen müssten.

Nach Ansicht der Kläger forderte der Landtag schärfere Auflagen gegen die Salzbelastung der Werra mit Abwässern der Kaliproduktion als in dem Abkommen vorgesehen sind. Das im Februar 2009 unterschriebene Papier enthält bei einer Laufzeit von 30 Jahren keine Grenzwerte oder klar messbaren Ziele und spricht unter anderem von Einvernehmen, dass langfristig die Einleitung von Kalilauge in die Werra reduziert werden müsse. In einer Protokollnotiz zu der «Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung» wird gefordert, den Härtegrad des Werrawassers zwischen 2009 und 2012 auf einen «niedrigen Zielwert» zu senken.

Der Landtag hatte in seinem einstimmigen Beschluss vom 11. Oktober 2007 eine Liste von Forderungen zur Werrareinhaltung erhoben. Unter anderem solle bis 2015 die EU-Wasserrahmenlichtlinie erfüllt und die Werra bis 2020 ein naturnahes Gewässer sein. Bisher geltende Grenzwerte dürften nicht verlängert werden. Gleichzeitig forderte das Parlament die Landesregierung auf, einen Vertrag mit K+S zu schließen, der die Umsetzung dieser Forderungen vorsehe. Dies solle die Voraussetzung für weitere wasserrechtliche Genehmigungen sein.

Das Gericht stieg aber nicht in die Klärung der Frage ein, ob das Abkommen dem Landtagsbeschluss widerspreche. Er sei kein Gesetz gewesen, sondern ein sogenannter schlichter Parlamentsbeschluss. An eine Willensäußerung in dieser Form sei die Regierung rechtlich nicht gebunden. Der Landtag sei den anderen Verfassungsorganen nicht übergeordnet und habe nach der Verfassung kein allgemeines Recht, der Regierung Weisungen zu erteilen. Aus seiner verfassungsgemäßen Pflicht, die Regierung zu überwachen, ergebe sich keine umfassende Rechtsaufsicht. Dies sei einhellige Ansicht in der Literatur zum Grundgesetz und in Beschlüssen von Landesverfassungsgerichten.

Die Landesregierung sah sich mit dem Urteil bestätigt. Mit der Vereinbarung sei die Intention des Landtagsbeschlusses umgesetzt worden, erklärte das Justizministerium. Die Gewaltenteilung zwischen Landtag, Regierung und Justiz sei durch Gleichrangigkeit und nicht durch eine Hierarchie gekennzeichnet.

Bodo Ramelow, Vorsitzender der Linke-Fraktion, warnte vor weiterer Politikverdrossenheit. An dem Urteil werde eine Entkopplung des Parlamentswillens vom Handeln der Landesregierung offenkundig. Das Parlament müsse sich dringend um die Stärkung seiner Rechte gegenüber der Regierung kümmern. Seine Fraktion fordere außerdem weiterhin, dass K+S selbst seine Hausaufgaben machen müsse oder dazu gezwungen werde, laugenvermeidende Technologien einzusetzen. In diesem und dem nächsten Jahr laufen für das Unternehmen Genehmigungen für die Laugeneinleitung in die Werra aus. (dpa)
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