(c) proplanta «Alle Gebiete, die nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt werden müssen, sind über das Landesnaturschutzgesetz gesichert», sagte Habeck am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Das Land stehe im bundesweiten Vergleich vorn, nur Sachsen und Hessen seien nahezu genauso weit.
Wegen erheblicher Rückstände beim Ausweisen spezieller Naturschutzgebiete hat EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Bundesregierung sieht jedoch die Länder in der Pflicht, weil der Bund nur für 8 der 4.700 potenziellen Schutzgebiete zuständig sei.
Nach Angaben von Habeck sind im Norden 700.000 Hektar als besondere Schutzgebiete gesichert, davon 580.000 Hektar im Meer und 114.000 Hektar an Land. Für zwei Drittel der Gebiete gebe es bereits Managementpläne. «Die übrigen Pläne werden wir mit Hochdruck, aber immer gemeinsam mit den Vorort Betroffenen, vorantreiben, so dass sie 2018 erarbeitet sind.»
Zum Schutz der europäischen Tier- und Pflanzenwelt sind alle EU-Staaten aufgerufen, Vogelschutzgebiete und FFH-Areale auszuweisen und Maßnahmenpläne für deren Erhalt vorzulegen. (dpa/lno)
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