Die Bundesregierung hat einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass in Zukunft auch Staaten, die nicht der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe) angehören, dem Übereinkommen zum Schutz internationaler Gewässer beitreten können. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Plenum in erster Lesung beraten.
Der völkerrechtliche Vertrag zum Schutz und zur Nutzung internationaler Wasserläufe und internationaler Seen war 1992 verabschiedet worden. Die Bundesrepublik zählte 1992 zu den 26 ersten Unterzeichnerstaaten. Bislang sind 38 Länder dem Abkommen beigetreten.
Ziel des Abkommens ist es grenzüberschreitende Belastungen von Gewässern zu verringern und die Wasserqualität besser zu kontrollieren. Außerdem wurde damit die rechtliche Grundlage für eine gerechtere Nutzung von Wasserressourcen und für die Wiederherstellung von Ökosystemen geschaffen. Das Übereinkommen ist Grundlage für zahlreiche Verträge über den Schutz internationaler Flussgebiete wie dem Rhein oder der Donau. (hib/AS)