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07.04.2013 | 15:32 | Klimapolitik 

Kein Klimagesetz vor der Bundestagswahl

Berlin - Die Bundesregierung will die Verpflichtungen aus dem verlängerten Klimaschutz-Abkommen von Kyoto vor der Bundestagswahl nicht mehr in ein deutsches Gesetz gießen.

Klimaschutz
(c) proplanta
Das geht nach Informationen der «Frankfurter Rundschau» (Samstag) aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Zwar arbeite das Umweltministerium an einem Entwurf, dieser solle dem Bundestag aber wegen der Wahl erst nach dem 22. September zugeleitet werden, zitiert das Blatt aus den Schreiben.

Dass einige Industriestaaten das Klima-Abkommen von Kyoto bis 2020 verlängern wollen, gehörte Ende 2012 zu den wenigen Ergebnissen der UN-Konferenz in Doha. Gültig wird die Verpflichtung zur CO2-Reduktion aber erst, wenn ausreichend Staaten sie in nationales Recht umsetzen.

Zugleich erklärt die Bundesregierung dem Bericht zufolge, sie wolle das 2007 gesetzte Klima-Ziel für Deutschland nicht zusätzlich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zusagen. Durch diesen Schritt wäre es zur völkerrechtlichen Verpflichtung aufgewertet worden, dass die Bundesrepublik bis 2020 40 Prozent weniger CO2 ausstoßen will als 1990. Die Regierung verweise darauf, dass Doha nur die EU insgesamt in die Pflicht nehme, 20 Prozent weniger CO2 bis 2020 auszustoßen. Noch sei offen, wie die EU-Staaten ihre Reduktionsziele aufteilen.

Die Grünen kritisieren die beiden Absagen als Abrücken von den nationalen Klimazielen. «Das 40-Prozent-Ziel ist für Schwarz-Gelb ein Lippenbekenntnis ohne Wert und Substanz», sagte Klimaexperte Hermann Ott der «Frankfurter Rundschau». Die fehlende Verbindlichkeit sei ein verheerendes Signal für die internationalen Verhandlungen über eine dritte Kyoto-Phase. Damit gefährde die Regierung den internationalen Klimaschutz - obwohl die CO2-Emissionen 2012 erneut um 1,6 Prozent gestiegen seien. (dpa)
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