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10.02.2018 | 14:34 | Gülleausbringung 
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Klage über Ausfuhr von Gülle auf frostigem Boden

Hannover - Naturschützer in Niedersachsen beklagen, dass Landwirte derzeit auf die gefrorenen Felder Gülle ausfahren.

Gülleausbringung
Naturschützer klagen über Ausfahren von Gülle auf frostigem Boden. (c) proplanta
Die Flüssigkeit könne nicht im Boden aufgenommen werden und es bestehe die Gefahr, dass der nitrathaltige Mist in Gewässer gerate, sagte der Referent des Naturschutzbundes in Niedersachsen, Philip Foth. Tiere und Pflanzen könnten in Mitleidenschaft gezogen werden und belastetes Wasser müsse mit Mehraufwand in Kläranlagen gereinigt werden.

Nach Auskunft der Landwirtschaftskammer ist das Düngen bei gefrorenem Boden bei Landwirten beliebt, weil die Straßen kaum verschmutzt und keine Fahrspuren in die Flächen gezogen werden. Um das Abschwemmen der Gülle in Gewässer zu vermeiden, ist ein Düngen nur bei absehbarem Tauwetter erlaubt. Ausnahmen gibt es auch ohne Tauwetter für Rinder-, Pferde und Schweinemist.
dpa/lni
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Otto H. schrieb am 11.02.2018 22:06 Uhrzustimmen(20) widersprechen(21)
Hallo zusammen, wer die neue Düngeverordnung richtig gelesen und verstanden hat, dem spreche ich zu auf eine deutsche Schule gegangen zu sein. Dort steht:
Aufnahmefähigkeit des Bodens (§ 5 (1))

keine N-/P-Düngung wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.
Auf gefrorenen Boden dürfen max. 60 kg Gesamt-N/ha aufgebracht werden, wenn durch Auftauen tagsüber die Aufnahmefähigkeit gegeben ist. Mein physikalischer Test mit einem Spaten sah so aus, dass die Schneide keinen Zentimeter in das Erdreich eingedrungen ist. Mit der Motorsäge habe ich einen weiteren Test gemacht, der Boden war bis max. 19 cm durchgängig gefroren. Wie so von Aufnahmefähigkeit gesprochen werden kann ist mir ein Rätsel. Nach Recherchen von einer aktiven Umweltgruppe aus Oldenburg, haben fast 90 % der Landwirte mehr oder weniger gravierende Verstöße begangen. Nur einige wenige waren sich ihrer Sache sehr unsicher und haben extrem große Abstände zu Gewässern eingehalten oder sind erst gar nicht gefahren. Eine nachhaltige Landwirtschaft in der sich das Klientel einen besseren Ruf erhofft, rückt in weite Ferne... Ist leider ein "Scheiß Geschäft" geworden!!
HilsBrand schrieb am 10.02.2018 21:38 Uhrzustimmen(31) widersprechen(22)
Hallo,
wir haben momentan genau das Wetter, welches in der Düngeverordung beschrieben wird: Nachts Frost, tagsüber über null Grad (Boden taut auf- von eventuell ein oder zwei Tagen abgesehen und lokalen Gegebenheiten ebenfalls). Kümmert euch doch mal um wichtige Dinge! Die neue Düngeverordung etc. hat schon vieles bewegt im Positiven sowie auch im Negativen. Wir sind nicht alle Cloppenburg-Vechta. Düngen mit Wirtschaft- bzw. organischen Düngern, welche im System sind, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man dann keine mineralischen zusätzlich in das System einschleusen muss. Die neue Düngeverordnung/ Stoffstrommbilanzverordnung konterkariert dieses jedoch teilweise.
Außerdem gibt es einen immer höheren antropgenen Nitrateintrag der auf jede Fläche fällt. Ich würde übrigends mal gerne Bodenproben in Privatgärten etc. ziehen. Diese unterliegen keiner Verordnung. Ich unterstelle aber mal, dass da so mancher an Cloppenburg-Vechta dran kommt. Aber da geht das Wasser ja nicht nach unten....
Man sollte das Thema vielleicht nicht ganz schwarz-weiß sehen. Es gibt Bereiche, wo sicherlich dringend Verbesserungsbedarf besteht- aber pauschalisieren und mit Medien- oder Halbwissen kommen, dass ist S......! Dafür ist das Thema zu komplex und vieleicht sollten die Medien sich dann auch auf diejenigen konzentrieren, die Ahnung davon haben und das Thema überblicken können.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende
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