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02.01.2010 | 06:29 | Umweltschutz  

Mehr Umweltzonen und Fahrverbote für «Stinker»

Berlin - Zur Verringerung gesundheitsschädlicher Autoabgase haben zum neuen Jahr sechs weitere Städte Umweltzonen eingeführt.

Mehr Umweltzonen und Fahrverbote für «Stinker»
(c) proplanta
Berlin und Hannover, die vor einem Jahr als erste solche Tabuzonen für «Stinker» einrichteten, verschärften ihre Regelungen zum 1. Januar noch einmal. Damit haben bundesweit 40 Kommunen alte Autos mit hohem Abgasausstoß aus ihren Innenstädten verbannt. Neu hinzugekommen sind am Freitag Bonn, Münster, Osnabrück, Heidelberg, Freiburg und Pfinztal bei Karlsruhe. Der Autofahrerclub ADAC lehnt Umweltzonen als unnötige Belastung ab. Das Umweltbundesamt forderte dagegen weitere Städte auf, dem Beispiel Berlins und Hannovers zu folgen.

Nach EU-Vorgaben müssen neben den Grenzwerten für Feinstaub jetzt zusätzlich auch solche für Stickoxide eingehalten werden. Beide Abgasstoffe können zu gefährlichen Erkrankungen der Atemwege führen. Berlin und Hannover lassen nun auch ältere Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 2 und Euro 3 beziehungsweise roter und gelber Feinstaubplakette nicht mehr in ihre City. Nur Wagen, die die Abgasnorm Euro 4 erfüllen und eine grüne Plakette an der Windschutzscheibe tragen, dürfen dort noch fahren. Allerdings gibt es viele Ausnahmeregelungen und in Berlin auch Übergangslösungen etwa für Fahrer älterer Dieselautos, die bereits einen Rußfilter zur Nachrüstung bestellt, aber noch nicht bekommen haben.

Umweltbundesamt-Präsident Jochen Flasbarth appellierte an die Städte, ihre gemäßigten Regelungen zu verschärfen. In Großstädten verursache der Straßenverkehr rund die Hälfte der Feinstaubbelastung. «Das ist Grund genug, jede angemessene Maßnahme zu ergreifen, die diese Emissionen mindert», sagte Flasbarth der «Neuen Presse» in Hannover (Donnerstag). Es sei schwer verständlich, «dass Berlin und Hannover ab 2010 völlig richtig nur noch Autos mit grüner Plakette erlauben, München aber auf unbestimmte Zeit die Einfahrt mit roter Plakette ermöglicht». Zudem forderte er einheitliche Kriterien für Ausnahmeregelungen.

Einheitlich geregelt sind immerhin die Strafen: Verstöße kosten ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Fahrer älterer Dieselautos können ihre gelbe Plakette gegen eine grüne tauschen, wenn sie Rußpartikel-Filter nachrüsten. Der Bund fördert das auch 2010 noch mit 330 Euro in bar und will diese verlängerte Regelung auch auf kleine Transporter ausdehnen. In Berlin aber mangelt es in den Werkstätten zurzeit an Filtern, so dass dort zunächst eine Kulanz-Regelung für die erste Zeit vereinbart wurde. (dpa)
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