(c) proplanta «Die illegale Tötung eines Wolfes ist eine Straftat», sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller am Mittwoch in Berlin. Wer eigenmächtig mit einer Schusswaffe versuche, vollendete Tatsachen zu schaffen, handele kriminell.
Der Kadaver des mit einem Peilsender ausgestatteten Jungwolfes «Arno» war am Samstag bei Woosmer (Kreis Ludwigslust-Parchim) am Straßenrand entdeckt worden. Es war laut Nabu die erste illegale Wolfstötung in Mecklenburg-Vorpommern, seitdem der erste Wolf hier 2006 nachgewiesen wurde. Bundesweit wurden bereits 21 Wölfe illegal getötet. Miller geht aber von einer höheren Dunkelziffer aus.
Nach Einschätzung des Nabu gibt es zu wenige auf Umweltkriminalität spezialisierte Beamte bei Polizei und Justiz. «Ziel wäre es, bei den Landeskriminalämtern Abteilungen für Artenschutzkriminalität einzurichten», schlug Miller vor. Sollte ein Täter im Besitz eines Jagdscheines sein, müssten die Jagdverbände - die auch anerkannte Naturschutzverbände sind - den Jäger ausschließen. Die Behörden müssten ihm dauerhaft den Jagdschein entziehen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.
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