Das
Umweltbundesamt in Österreich hat im Auftrag der
EU-Kommission die Grundlagen für diese harmonisierten EU-Regelungen erarbeitet.
„Durch unsere Expertise haben wir die Diskussion über Benchmarks für den Emissionshandel unter den Mitgliedsstaaten mitgestaltet und den Grundstein für den Gesetztestext gelegt“, erklärt Jürgen Schneider, Leiter des Programms Wirtschaft und Wirkung im Umweltbundesamt. „Wir freuen uns, dass die Mitgliedsstaaten dem Entwurf der Kommission im Dezember 2010 zugestimmt haben. Die europäischen Industriebetriebe erhalten so die seit langem geforderte Klarheit für ihre Investitionsplanung. Noch wichtiger für uns ist, dass damit ein wesentlicher Beitrag zum Funktionieren des Emissionshandelssystems geleistet wurde.“
BenchmarksDas Umweltbundesamt hat auch wesentlich zur Methodik für das neu eingeführte Benchmarking-Verfahren beigetragen: Während Stromproduzenten ab 2013 keine kostenfreien Emissionszertifikate mehr erhalten, wird für die Industrie ein Benchmarking-System eingeführt. Die Zuteilung orientiert sich an der Treibhausgas-Effizienz der Anlagen. Dazu werden 10 Prozent der EU-weit effizientesten Anlagen eines Sektors und deren Emissionen in den Jahren 2007 und 2008 als Ausgangswert herangezogen. Nur die effizientesten Industrieanlagen erhalten alle Zertifikate gratis, die anderen werden ihre Emissionswerte verbessern müssen oder zusätzliche Zertifikate zukaufen müssen.
Next steps
Die EU-Kommission wird nun den Gesetzesentwurf dem EU-Parlament sowie dem Rat zur dreimonatigen Begutachtung vorlegen. Bis Ende September 2011 müssen die Mitgliedstaaten auf Basis der neuen Regeln die Zuteilungsmengen für einzelne Industrieanlagen festlegen. (umweltbundesamt.at)