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28.12.2020 | 04:47 | Luftqualität 

Neuer Luftreinhalteplan tritt in Kraft

Wiesbaden / Frankfurt - Um die Luftqualität in Hessens größter Stadt zu verbessern, tritt an diesem Montag (28. Dezember) in Frankfurt ein neuer Luftreinhalteplan in Kraft.

Neuer Luftreinhaltungsplan
(c) proplanta
Darin werden eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots, ein Tempolimit in der Innenstadt, Maßnahmen zum Ausbau des Radverkehrs sowie die Bedingungen für ein mögliches Fahrverbot festgelegt. Damit werde sichergestellt, «dass die geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich eingehalten werden», erklärte Landesumweltministerin Priska Hinz (Grüne). Die Fahrverbote beziehen sich auf ältere Dieselfahrzeuge und Benziner.

«Fahrverbote werden nur umgesetzt, wenn die Messwerte den Grenzwert für Stickstoffdioxid überschreiten und sie werden nur so lange gelten, bis der Grenzwert auch ohne Fahrverbote wieder eingehalten werden kann», erklärte Hinz.

Je nachdem wo der Wert überschritten wird, legt der Plan eine kleine Fahrverbotszone innerhalb des Anlagenrings oder streckenbezogene Fahrverbote in Höchst, im Riederwald oder auf einem Teilstück der Mainzer Landstraße fest. Die Verbote kommen den Angaben zufolge frühestens ab dem 1. Juli 2021. Für Anwohner sowie Gewerbetreibende gelten Ausnahmen.

Um die Grenzwerte zu überprüfen, wurden weitere sechs Standorte für Messungen eingerichtet. Mit ihrer Hilfe könnten die Auswirkungen des Lockdowns und ein verändertes Verkehrsaufkommen während der Pandemie berücksichtigt werden, hieß es.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte in einem Urteil Ende 2019 die Stadt zur Prüfung von Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft eingehalten wird. Ausgangspunkt war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Hessen wegen zu hoher Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase. Als hessenweit erste Stadt wurden bereits in Darmstadt Fahrverbote eingeführt.

Konkret betroffen sind laut Ministerium Diesel-Fahrzeuge unterhalb der Norm Euro 6 sowie Benziner einschließlich Euro 2. Ausnahmen gelten unter anderem für Dieselfahrzeuge, die technisch nachgerüstet wurden.
dpa/lhe
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