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04.07.2017 | 15:46 | Naturschutz 
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Sachsen: Streit um Zuständigkeit für Großschutzgebiete

Dresden - Linke und Grüne im Landtag wollen die Zuständigkeit für die vier Großschutzgebiete im Freistaat ändern und haben damit Widerspruch bei der CDU und dem von ihr geführten Umweltministerium ausgelöst.

Naturschutzgebiet
Schließen sich Forstwirtschaft und Umweltschutz aus? Linke und Grüne verlangen klare Zuständigkeiten. Die CDU wittert bereits ein Sommerlochthema. (c) proplanta
Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellten die Landtagsfraktionen beider Parteien am Montag in Dresden vor.

Konkret geht es darum, die Verantwortung vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu übertragen. Dort sind die Naturschutzbehörden angesiedelt. In der jetzigen Struktur gebe es erhebliche Konflikte, lautet das Argument der Initiatoren.

«Da läuft etwas ganz gehörig schief. Das wollen wir jetzt korrigieren», sagte die Abgeordnete Kathrin Kagelmann (Linke). Der Forstbetrieb lege sein Hauptaugenmerk auf wirtschaftliche Erträge, weshalb naturschutzfachliche Erfordernisse auf der Strecke blieben.

In der Vergangenheit seien mit hohem Aufwand Managementpläne für Schutzgebiete erarbeitet worden, ergänzte der Grünen-Politiker Wolfram Günther. «Jetzt stellen wir fest, dass sich nicht allzu viel bewegt.» Zugleich sehen Linke und Grüne Bedarf für mehr Personal im Naturschutz. Genaue Zahlen wurden nicht genannt.

Das Umweltministerium widersprach der Ansicht, wirtschaftliche Interessen hätten Vorrang vor Naturschutzaufgaben. Man habe als oberste Naturschutzbehörde die direkte Fachaufsicht gegenüber Sachsenforst. Die Naturschutzabteilung sei gegenüber dem Amt für Großschutzgebiete weisungsberechtigt.

«Die Waldbewirtschaftung ordnet sich den Grundsätzen aus den Schutzgebietsverordnungen und den daraus resultierenden Pflege- und Entwicklungsplänen unter. Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit spielen in den Großschutzgebieten keine maßgebliche Rolle.» Es ließen sich keine Konflikte erkennen, sondern nur Synergien, unterstrich das Ressort in einer Stellungnahme.

«Wir lehnen eine Änderung der Zuständigkeit für die sächsischen Großschutzgebiete ab. Der Staatsbetrieb Sachsenforst leistet in diesen Schutzgebieten eine hervorragende naturschutzfachliche Arbeit», erklärte CDU-Agrarexperte Andreas Heinz. Die Förster würden Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung seit jeher in Einklang bringen. Linke und Grüne versuchten mit ihrem Vorstoß, das Sommerloch zu füllen.

Als Großschutzgebiete werden in Sachsen Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks aufgrund ihrer Größe eingestuft. Neben dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sind das die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain. Für diese Gebiete ist seit 2008 der Staatsbetrieb Sachsenforst zuständig.
dpa/sn
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Kommentare 
Biogas nein danke schrieb am 22.07.2017 12:54 Uhrzustimmen(66) widersprechen(3)
Die grünen müssten doch am besten wissen wie das beim Landesamt läuft.
In Brandenburg wurde durch diese Behörde die Baufreigabe für den Wiesenhof Schlachtbetrieb Niederlehme erteilt und das ganze ohne Genehmigungsverfahren.
Direktzahler schrieb am 08.07.2017 06:37 Uhrzustimmen(106) widersprechen(5)
Das Landesamt hegt ebenfalls nur ihre wirtschaftliche Interessen. Das sieht man in Brandenburg dort wird z. b. der Bau von Intensiv Tierhaltungsanlagen mit Hilfe der Naturschutzbehörden in Schutzgebieten begünstigt.
cource schrieb am 05.07.2017 05:50 Uhrzustimmen(14) widersprechen(7)
dass das auwild, birkwild und haselhuhn in sachsen ausgestorben ist, hat nur allein die forstwirtschaft zu verantworten und gilt als indiez für die einseitige wirtschaftliche ausrichtung der forstwirtschaft im CDU geführten sachsenlande
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