(c) proplanta Besonders betroffen sind das Erzgebirge und die Auenböden der Flüsse, die im Erzgebirge entspringen. »Unser aller Ziel muss es sein, sicherzustellen, dass Grenzwerte des vorsorgenden Gesundheitsschutzes eingehalten werden«, sagte der Präsident des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Norbert Eichkorn, anlässlich der Tagung »Großflächige stoffliche Bodenbelastung in Sachsen« am vergangenen Mittwoch (01.10.) in Dresden.
Die Landwirte, die auf den betroffenen Flächen wirtschaften, seien von den Belastungen in aller Regel unverschuldet betroffen. Gleichwohl sei auf diesen Flächen ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass durch die Belastungen keine Gefahren für den Menschen oder für die Tiere entstehen. »Ein gemeinsames und abgestimmtes Handeln der Bodenschutzbehörden wie der Lebens- und Futtermittelüberwachung ist hier dringend geboten, um dem Landwirt klare Leitlinien und Optionen aufzuzeigen«, so Eichkorn.
Das LfULG hat in den vergangenen Jahren intensive Bodenuntersuchungen durchgeführt Ergänzt wurden diese durch Analysen von Futterpflanzen für die Tierernährung und von Erntegut. Auf dieser Grundlage sind für Landnutzer und die verantwortlichen Behörden vor Ort Handlungsempfehlungen und Leitfäden erarbeitet und veröffentlicht worden. Auf der Veranstaltung im Blockhaus gaben Experten aus Sachsen und anderen betroffenen Bundesländern einen Überblick über die Belastungssituation und zeigten durch Beispiele aus der Praxis, wie ein Umgang mit diesen Flächen aussehen könnte. Laut Eichkorn könne der Landwirt Risiken vermeiden: Beispielhaft seien hier die Kalkung der Böden und Vor-Ernte-Untersuchungen im Getreidebestand genannt.
Die rund 60 Fachleute richteten aber auch den Blick nach vorn zu aktuellen Ergebnissen aus der Forschung. Abschließend gab das LfULG Denkanstöße, wie künftige Lösungen aussehen könnten. So sollte für großflächige Belastungen eine flächenübergreifende Untersuchung zur gezielten sachgerechten Nutzung der betroffenen Bereiche durchgeführt werden. Ebenso seien im Freistaat Sachsen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, sogenannte Bodenplanungsgebiete auszuweisen. Hierzu seien die verschiedenen Belastungsbereiche abzugrenzen und Regelungen für eine umweltgerechte und gefahrlose Nutzung aufzustellen. (PD)
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