Wirtschaftsinteressen und Umweltschutz - das geht nicht immer gut zusammen. Auch beim Ausbau der Weser für große Containerschiffe gibt es Streit. Ein Gutachter beim EU-Gericht erklärt, wie europäisches Recht grundsätzlich beide Seiten unter einen Hut bringen könnte. (c) proplanta
Es geht darum, ob die Weser von der Mündung bis nach Bremen für größere Containerschiffe ausgebaut werden darf.
Projekte, die den Zustand von Gewässern verschlechtern, müssten in jedem Einzelfall durch gute Gründe gerechtfertigt sein, erklärte Gutachter Niilo Jääskinen am Donnerstag (Rechtssache C-461/13). Laut EU-Recht gehören dazu etwa Gründe «von übergeordnetem öffentlichem Interesse». Es genüge nicht, wenn solche Gründe nur in einem übergeordneten Bewirtschaftungsplan Beachtung fänden.
Der Zustand der Gewässer in Europa wird in fünf Kategorien von sehr gut bis schlecht eingestuft. Eine Verschlechterung könne auch dann festzustellen sein, wenn sich nur die Werte innerhalb einer Kategorie veränderten, aber die Einstufung nicht berührt sei, so der Gutachter. Er ist also für eine strikte Auslegung der Gesetzgebung.
Dazu, ob dies bei der Weser der Fall ist, äußerte sich Jääskinen nicht. Meistens halten sich die Richter an den Rat ihres Gutachters. Ein Urteil fällt erst in einigen Monaten.
Der Europäische Gerichtshof befasst sich mit dem Fall, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bat. Vor dem Bundesverwaltungsgericht streitet die Umweltorganisation
BUND gegen die Pläne zur Weservertiefung. Sie hält den Ausbau für unnötig und sieht einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht.
Um die Vertiefung der Elbe bis Hamburg wird ebenfalls gestritten, die deutschen Richter warten auch hier auf die Stellungnahme der EuGH-Richter zur Weservertiefung. (dpa)