Auf den entsprechenden Paragraf 33 des Hamburgischen Wegegesetzes weist der Naturschutzbund (
NABU) hin. Das Verbot bestehe, weil Streusalz die Umwelt schädige: So würden Fischen das Salz über die Stadtbäche und Straßenbäume über den Boden nehmen. Außerdem entzündeten sich viele
Haustiere am Streusalz die Pfoten. Um die Rutschgefahr auf Gehwegen zu verringern und die Natur zu schonen, sollten Anwohner zu salzfreien Streumitteln greifen, die das Umweltzeichen «Blauer Engel» tragen. Geeignet seien zum Beispiel Granulat, Split, Sand oder Kies. (dpa)