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17.04.2023 | 13:05 | Klimaschutz 

Treibhausgase 2022 leicht gesunken

Berlin - Deutschland hat im vergangenen Jahr weniger Treibhausgase ausgestoßen als 2021.

Treibhausgase 2022
(c) proplanta
Entsprechende Berechnungen des Umweltbundesamts (UBA) bestätigte der Expertenrat für Klimafragen in einem am Montag in Berlin veröffentlichten Gutachten im Wesentlichen. Endgültige Zahlen stehen aber erst zu Beginn kommenden Jahres fest.

Die Emissionen sanken 2022 leicht um 1,9 Prozent, stellte der Expertenrat wie zuvor schon das Umweltbundesamt fest. Es seien rund 746 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt worden, gut 15 Millionen Tonnen weniger als 2021. Das wegen des Ukraine-Krieges geringer als erwartet ausgefallene Wirtschaftswachstum hat den Ausstoß gedämpft.

Sowohl der Verkehrs- als auch der Gebäudesektor verfehlte sein jährliches Klimaziel, im Verkehr bei steigenden und im Gebäudebereich bei sinkenden Emissionen. Die Emissionen im Energiesektor stiegen deutlich an - dort wurde mehr Stein- und Braunkohle verbrannt - das Klimaziel konnte aber eingehalten werden.

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP will das Klimaschutzgesetz reformieren und die Vorgaben lockern. Künftig soll der Gesamtausstoß an Treibhausgasen zählen, die Bilanz einzelner Bereiche wird weniger wichtig.

Expertenrat sieht Ampel-Pläne zum Klimaschutzgesetz kritisch

Unabhängige Sachverständige betrachten die Pläne der Ampel-Koalition zur Änderung der Klimaschutzvorgaben mit Skepsis. Mit der Änderung sehe der Rat «eine erhöhte Gefahr für eine Verfehlung der Ziele zur Minderung der Emissionen», sagte der Vorsitzende des Expertenrats für Klimafragen, Hans-Martin Henning, am Montag in Berlin. Eine abschließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn ein konkreter Gesetzesvorschlag vorliege, betonte der Rat.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, seinen Ausstoß an Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als wieder gespeichert werden können.

Bei der anvisierten Novelle sei unklar, ob ein Einsparziel jeweils punktgenau für ein bestimmtes Jahr gelten solle oder zusammengerechnet für den gesamten Zeitraum bis dorthin, sagte Henning. «An der Stelle plädieren wir nachdrücklich dafür, diesen Budgetgedanken auch zukünftig zu erhalten, also auch weiterhin an zulässigen Emissionsmengen festzuhalten und nicht nur auf die Einhaltung in ausgewählten Zieljahren wie 2030 abzustellen.» Eine Änderung verstieße aus Expertensicht wohl auch gegen das wegweisende Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.

Das Gremium stellte seinen Prüfbericht zum Treibhausgas-Ausstoß Deutschlands für 2022 vor und äußerte sich dabei auch zu Plänen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP, Vorgaben im Klimaschutzgesetz zu lockern. Bisher wird der jährliche Ausstoß an Treibhausgasen für verschiedene Wirtschaftsbereiche separat erhoben. Überschreitet ein Bereich (Sektor) die mit den deutschen Klimazielen vereinbarten Jahresmengen, müssen die zuständigen Bundesministerien sogenannte Sofortprogramme für mehr Klimaschutz ausarbeiten.

An dieser jährlichen Erhebung der Treibhausgas-Emissionen für jeden Sektor will die Ampel zwar festhalten. Nachsteuern soll die Bundesregierung künftig laut Beschluss des Koalitionsausschusses aber erst, wenn die Daten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf eine Verfehlung der Klimaziele für das Jahr 2030 hindeuten - und zwar für alle Sektoren zusammen. Henning sprach von einer «tendenziellen Schwächung der Ressortverantwortung», also der Verantwortung der einzelnen Minister.

dpa
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