Umwelthilfe fordert in Aachen Fahrverbote auch für Benziner. (c) proplanta
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen von Mittwoch beantragte sie für die Stadt eine einstweilige Verbotsanordnung auch für benzin- und gasbetriebene Ottomotoren unterhalb der Abgasnorm 3. Das Fahrverbot soll nach den Vorstellungen der Umweltorganisation spätestens Ende 2018 in Kraft treten.
In Aachen findet an diesem Freitag die erste Verhandlung um ein mögliches Dieselfahrverbot nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts statt. Die Deutsche Umwelthilfe verklagt das Land NRW auf Maßnahmen zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in der Stadt.
Die Bundesrichter hatten ein Fahrverbot für Diesel bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit zugelassen. Sollte die Klägerin in Aachen Recht bekommen, müsste das aber nicht automatisch ein Fahrverbot bedeuten.