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28.06.2018 | 02:37 | Abgasmessung 

Unterschied zwischen Euro 6b, Euro 6c und Euro 6d-TEMP

Berlin - Für Autos gibt es europaweit geltende Richtlinien und Verordnungen. Darin sind Grenzwerte für giftige und klimaschädliche Stoffe festgelegt, die die Fahrzeuge bei laufendem Motor ausstoßen.

Abgasmessung
(c) proplanta
Seit September 2015 gilt die Klasse Euro 6b für alle neuen Pkw verbindlich. Für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmotoren gelten 80 Milligramm. In der Klasse Euro 6 gibt es weitere Unterteilungen, die vor allem das Prüfverfahren berühren.

Bis einschließlich zur Euro-6b-Norm war das Verfahren NEFZ verpflichtend für die Zulassung. Bei dem neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) sind Rahmenbedingungen für Abgastests festgelegt, dazu gehören Geschwindigkeit, aber auch Temperatur.

Nach einem Kaltstart des Fahrzeugs steht zum Beispiel für die erste Viertelstunde das Fahren im simulierten Stadtverkehr mit mehrfachem Beschleunigen und Abbremsen sowie Stillstandsphasen auf dem Programm. Der Test dauert 20 Minuten, davon ist ein Viertel auf die Standzeit bezogen und findet komplett unter Laborbedingungen auf dem Prüfstand statt.

Ein entscheidender Unterschied beim Sprung von Euro 6b auf Euro 6c ist das veränderte Prüfverfahren, die einzuhaltenden Grenzwerte sind nahezu unverändert. Nunmehr ist statt NEFZ das «Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure» (WLTP) vorgeschrieben. Im Gegensatz zum NEFZ dauert der Test zehn Minuten länger und kommt nur noch auf 13 Prozent Stillzeit. Die gesamte Zykluslänge beträgt 23,25 Kilometer bei einer Maximalgeschwindigkeit von 131 Stundenkilometern.

Im Gegensatz zum NEFZ werden Sonderausstattungen für Gewicht, Aerodynamik und Bordnetzbedarf berücksichtigt. Unter Euro 6c findet der WLTP-Test komplett auf dem Prüfstand statt. Erst mit dem nächsten Standard, dem Euro 6d-TEMP, ist eine Abgasmessung während einer Fahrt auf der Straße Teil des Zulassungsverfahrens.

Neue Modelle, die frisch auf den Markt kommen, müssen bereits seit September 2017 die strenge Norm Euro 6d-TEMP einhalten. Bereits zuvor genehmigte Modelle, die noch gebaut werden, dürfen noch bis Ende August dieses Jahres mit dem schwachen Standard Euro 6b verkauft werden. Für Euro 6c gilt eine Verkaufsfrist bis Ende August 2019. Ab dem 1. September 2019 müssen dann alle Neuwagen, die verkauft werden, der Euro-6d-TEMP-Norm genügen.
dpa
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