Verfahren um Zwangsgeld für bessere Luft am Neckartor beendet. (c) proplanta
Alle Beteiligten erklärten ein Vollstreckungsverfahren übereinstimmend für erledigt, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart am Freitag mitteilte. Somit wurde in der Sache nicht entschieden.
Geklagt hatten zwei Bürger gegen das Land Baden-Württemberg. Es setzt große Hoffnungen auf eine für 2019 geplante Busspur, um den Verkehr an der Kreuzung zu reduzieren.
Das Land hatte sich gerichtlich verpflichtet, den Verkehr an der Kreuzung an bestimmten Tagen zu verringern, sofern die Schadstoffgrenzwerte dort weiterhin überschritten werden. Das Land hatte bereits einmal ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen müssen.
Der gerade erst in Kraft getretene Luftreinhalteplan für Stuttgart soll nun Anfang 2019 unter anderem um die Busspur am Neckartor ergänzt werden. Statt wie bisher drei gibt es dann dort stadtauswärts nur noch zwei Fahrspuren für Autos und Lastwagen.