Die Pläne treiben Umweltschützer seit Jahren auf die Barrikaden. Sie haben den Streit bis vor die obersten Gerichte getragen.
Am Mittwoch (1. Juli) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil verkünden, das Beobachter jetzt schon als richtungsweisend bezeichnen. Denn es wird sich auf alle Projekte dieser Art in der EU auswirken.
«Es wird ein Meilenstein in der Umweltgesetzgebung erreicht», sagt der Bremer BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Sein Umweltverband hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Vertiefung der Weser von der Mündung bis Bremen geklagt. Vor zwei Jahren setzten die Leipziger Richter das Verfahren aus und riefen den Luxemburger EuGH an. Dieser sollte klären, wie strikt die europäische Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden muss. Diese besagt, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtern darf.
Doch ist das eine reine Zielvorgabe oder müssen alle Projekte untersagt werden, die einen Fluss oder See schädigen könnten? Das wollten die Leipziger Richter unter anderem von ihren Kollegen in Luxemburg wissen. Auch das Verfahren um die Elbvertiefung, über das derselbe Senat verhandelt, ruht bis zur Entscheidung.
Ein Gutachter beim EU-Gerichtshof hatte sich im vergangenen Jahr für eine strengere Auslegung der Wasserschutzregeln ausgesprochen. Projekte, die den Zustand eines Gewässers verschlechtern, können demnach nur gute Gründe rechtfertigen, die von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind.
Die EuGH-Richter halten sich meist an den Rat des Gutachters, aber nicht immer. «Das lässt unsere Hoffnung steigen, dass es zu einem guten Ergebnis für uns kommt», sagte BUND-Mann Rode. Bremens Hafensenator Martin Günthner (
SPD) erwartet eine längst überfällige Präzisierung. «Dies wird den weiteren Planungen endlich einen verbindlichen Rahmen setzen.»
Wie es danach mit der Weservertiefung weitergeht, das muss am Ende das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Die fünf Richter werden das EuGH-Urteil erstmal genau prüfen. «Dann sollen die Beteiligten eine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen», sagt Gerichtssprecherin Renate Philipp. Üblich seien dafür Fristen von ein bis zwei Monaten.
Als sicher gilt, dass das Wasser- und Schifffahrtamt seine Pläne zur Weservertiefung nachbessern muss. Die Leipziger Richter bemängelten bereits, dass es nur eine Umweltverträglichkeitsprüfung dafür gegeben habe. In drei Bauabschnitten soll der Fluss so ausgebaggert werden, dass die Häfen in Bremerhaven, im niedersächsischen Brake und in Bremen künftig für größere Schiffe erreichbar sind.
Die neue rot-grüne Landesregierung in Bremen will auf jeden Fall am Ausbau der Außenweser festhalten. Die Vertiefung der Unterweser, die vor allem für Niedersachsen wichtig ist, lehnen die Bremer Grünen aus ökologischen Gründen jedoch strikt ab.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hält die Anpassung der Unterweser für wichtig, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und die Wettbewerbsposition der Häfen entlang der Weser zu sichern. Profitieren davon wird beispielsweise der Hafen in Brake. Nur mit einer Vertiefung des Flusses könne der Standort konkurrenzfähig bleiben, sagt der SPD-Politiker. (dpa)