Vielerorts hat das Wild keine Möglichkeit mehr, an natürliche Äsung zu gelangen bzw. in ausreichender Menge Futter zu finden. Aus diesem Grunde hat der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till
Backhaus, die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Eigenschaft als untere Jagdbehörden heute aufgefordert zu prüfen, ob für ihr Zuständigkeitsgebiet die Voraussetzungen für die Feststellung der Notzeit für Schalenwild vorliegen. Hierbei ist die örtliche Jägerschaft mit einzubeziehen.
Gemäß § 18 des Landesjagdgesetzes legt die untere Jagdbehörde für Schalenwild den Zeitraum der witterungsbedingten Futternot (Notzeit) fest. Während der Notzeit ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für angemessene und artgerechte Wildfütterung zu sorgen.
"Der Schutz des Wildes vor Futternot ist ein wesentlicher Bestandteil des Jagdschutzes, zu dem sich ohnehin jede Jägerin und jeder Jäger in unserem Land verpflichtet fühlt" betont Minister Dr. Backhaus. Neben dem Ausbringen von artgerechten Futtermitteln empfiehlt der Minister zugleich das Befreien von für das Wild geeigneten Äsungsflächen, wie etwa Wildwiesen oder Waldschneisen, vom Schnee. Zugleich appelliert der Minister an Waldbesucher, sich so störungsarm wie möglich im Wald zu verhalten, d.h. Wildeinstände nicht aufzusuchen oder Hunde angeleint zu führen. (PD)