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04.09.2016 | 15:16 | Wildüberwachung 
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Wildkameras dürfen keine Spaziergänger filmen

Mainz - Jäger müssen bei dem Anbringen von Wildkameras darauf achten, dass diese keine Spaziergänger aufnehmen können.

Waldbewohner
(c) proplanta
«Sie sind entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren», berichtete der Landesbeauftragte für Datenschutz (LfDI) in Mainz am Freitag. Außerdem dürfen sie nur abseits von Waldwegen aufgehängt werden. Dies ist Teil einer aktuellen Einigung zwischen dem LfDI und dem Landesjagdverband.

Die Jäger nutzen die Kameras für eine effizientere Jagd und Hege. Die Apparate reagieren auf Bewegungsmelder, so dass sie auch Menschen erfassen. Dies widerspricht dem Bundesdatenschutzgesetz. Der LfDI hatte zuvor nach Beschwerden von Bürgern mehrere Verfahren gegen die entsprechenden Jäger geführt.
dpa/lhe
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Kommentare 
cource schrieb am 04.09.2016 15:24 Uhrzustimmen(90) widersprechen(17)
na toll, dann darf also jeder denunziant/gesinnungsschnüffler überall eine so genannte "wildkamera" installieren - vielleicht noch in der nähe von seen und badestellen - denn wildschweine gibt es ja praktisch überall gerade in ortslagen---also bei aller liebe für die spielerchen der erwachsenen jäger, das geht eindeutig zu weit und gehört verboten
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