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21.07.2008 | 08:38 | Bodenbelastung 

Bleibelastung im Umkreis von Strommasten: Landesweit Kalkungen von betroffenen landwirtschaftlichen Flächen

Düsseldorf - Als eine erste Maßnahme nach Bekanntwerden möglicher Bleibelastungen des Bodens rund um Höchstspannungsstrommasten werden nun landesweit alle betroffenen landwirtschaftlichen Flächen vorsorglich gekalkt.

Bleibelastung im Umkreis von Strommasten: Landesweit Kalkungen von betroffenen landwirtschaftlichen Flächen
Darauf hat sich gestern eine Arbeitsgruppe geeinigt, deren Gründung Umweltminister Eckhard Uhlenberg veranlasst hatte. Der Energieversorger RWE hatte das Umweltministerium im Juni darüber informiert, dass es rund um ältere Strommasten des Unternehmens zu Bleibelastungen im Boden kommen kann, da diese in der Vergangenheit zum Teil mit bleihaltigen Rostschutzmitteln gestrichen wurden. Dies hatten Stichprobenuntersuchungen im Auftrag von RWE ergeben. Der Minister hat daraufhin Experten des Ministeriums, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der Landwirtschaftskammer, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Energieversorger zusammengerufen, um ein landesweit einheitliches Vorgehen abzustimmen.

Gekalkt werden nun zunächst vorsorglich alle Flächen, auf denen RWE-Masten im fraglichen Alter stehen. Der bleihaltige Anstrich wurde vor allem vor 1960 eingesetzt. Die prophylaktische Kalkung erfolgt in einem Radius von 40 Metern rund um die Masten und kann nach der jeweils anstehenden nächsten Ernte erfolgen. Nach Angaben von RWE sind NRW-weit etwa 3.000 Masten auf landwirtschaftlichen Flächen betroffen. Blei, das im Boden ohnehin relativ immobil ist, kann durch Kalk zusätzlich gebunden werden. So wird verhindert, dass es über Pflanzen in die Nahrungskette gelangt. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird durch Pflanzenuntersuchungen überprüft, die der von RWE beauftragte Gutachter durchführen wird.

Da der fragliche Rostschutzanstrich in der Vergangenheit deutschlandweit eingesetzt wurde, haben auch E.ON Netz und E.ON Westfalen Weser zugesagt, entsprechende Untersuchungen ihres Stromnetzes zu veranlassen und die Behörden zeitnah zu informieren. E.ON Netz und die E.ON Regionalversorger wie E.ON Westfalen Weser haben bereits in der Vergangenheit stichprobenartig Bodenproben aus dem Umfeld von Stahlmasten entnommen. Dabei wurden bisher keine erhöhten Bleiwerte festgestellt. Auch RWE wird weitere Untersuchungen in Auftrag geben, in einem nächsten Schritt soll geprüft werden, ob es auch bei ehemaligen Standorten von Masten zu einer Bleibelastung gekommen ist. Darüber hinaus wird entsprechend den gutachterlichen Empfehlungen nun untersucht, ob Anstriche aus den 60er und 70er Jahren auch PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) oder PCB (Polychlorierte Biphenyle) enthalten. Sollte dies der Fall sein, wird in einem nächsten Schritt geprüft, ob diese Stoffe ebenfalls in den Boden gelangt sind. Das Umweltministerium begrüßt ausdrücklich die Kooperationsbereitschaft der Energieversorger.

Eng läuft auch die Zusammenarbeit zwischen RWE und den Behörden in den Fällen, in denen in Frage kommende Masten in sensiblen Bereichen stehen, also etwa auf Privatgrundstücken. NRW-weit sind dies nach bisherigen Erkenntnissen zwölf Masten, über deren genaue Standorte RWE die Behörden vor Ort bereits kurz nach Bekanntwerden der möglichen Belastung informiert hat. Zurzeit werden vor Ort von den Behörden gemeinsam mit RWE und den Betroffenen Ortsbegehungen durchgeführt, in denen individuelle Maßnahmen abgestimmt werden.

Damit die Kommunen als zuständige Untere Bodenschutzbehörde eine Grundlage für ein einheitliches Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung sowohl für die sensiblen als auch die landwirtschaftlichen Flächen haben, wird das LANUV im Auftrag der Arbeitsgruppe auf Basis der bisher vorliegenden Daten sowie auf Grundlage von Erfahrungen mit anderen Bodenbelastungsfällen Handlungsempfehlungen erarbeiten. Diese sollen kontinuierlich um die neuen Untersuchungsergebnisse ergänzt werden. Die Arbeitsgruppe wird sich im September zu ihrer nächsten Sitzung treffen. (PD)
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