Dabei geht es um eine Investitionsregelung zur Kofinanzierung der Planung und des Baus eines Kraftwerks, mit dem die Technologie für die CO2-Abscheidung und -Speicherung in China demonstriert werden soll. Der Bau und Betrieb des Projekts soll mit bis zu 50 Millionen Euro unterstützt werden. CCS ist eine wichtige Technologie für die Bekämpfung des Klimawandels und bietet die Möglichkeit, die Emissionen von Kraftwerken in sich schnell entwickelnden und kohleabhängigen Schwellenländern wie China zu reduzieren.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Wir haben bereits begonnen, den Rechtsrahmen und Anreize einzuführen, um die CCS-Demonstration in Europa zu erleichtern, und lösen jetzt unser Versprechen gegenüber China ein. Um die globale Erwärmung unterhalb der kritischen Schwelle von 2 °C zu halten, müssen unbedingt sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer tätig werden. Diese wichtige Zusammenarbeit der EU mit China bei der CCS kann als Modell für die Zusammenarbeit im Rahmen der klimapolitischen Regelung für die Zeit nach 2012 dienen, auf die sich die Welt im Dezember in Kopenhagen einigen muss.“
Die Initiative geht auf eine Verpflichtung der EU und Chinas zurück, in China und in der EU bis zum Jahr 2020 fortschrittliche, weitgehend emissionsfreie Kohletechnologie durch CO2-Abscheidung und ‑Speicherung zu demonstrieren. Die Mehrkosten für den Bau eines neuen Kraftwerks mit CCS und dessen Betrieb während 25 Jahren werden je nach verwendeter Technologie auf 300-550 Millionen Euro geschätzt. Die EU-Kommission wird eng mit China, den Mitgliedstaaten, den anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Industrie zusammenarbeiten, um die nötige Zusatzfinanzierung zu sichern. Sie schlägt vor, diese Finanzierungsquellen in einer Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft, wahrscheinlich in Form einer Zweckgesellschaft, zu bündeln. Diese Investitionsregelung könnte im Kontext eines Klimaschutzübereinkommens für die Zeit nach 2012 als Modell für andere technologische Kooperationsvorhaben zwischen Industrie- und Schwellen-/Entwicklungsländern dienen.
Wie in der „Kopenhagen-Mitteilung“ der EU-Kommission dargelegt, müssen sowohl die Industrie- als auch die Entwicklungsländer ihre Treibhausgasemissionen verringern, um die durchschnittliche globale Erwärmung auf weniger als 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen haben sich die EU und die anderen Industrieländer darauf geeinigt, die Entwicklungsländer durch finanzielle und technische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen.
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