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Das hat das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, teilte ein Sprecher mit.
Er bestätigte damit Angaben des Naturschutzbundes in Brandenburg (Nabu). Die Potsdamer Richter äußerten Zweifel daran, dass die ursprüngliche Genehmigung für die Hähnchenmastanlage mit 380.000 Tierplätzen noch Bestand hat. Hintergrund ist, dass die im November 2012 erteilte Genehmigung abgelaufen ist und der Nabu gegen die im April 2014 erteilte Verlängerung geklagt hat.
Die Entscheidung des Gerichts hat nur aufschiebende Wirkung. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts können das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg sowie das Unternehmen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Darüber hinaus gibt es weitere Rechtsstreitigkeiten um die Mastanlage. (dpa/bb)