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20.04.2010 | 08:59 | Gen-Reis 

Bayer CropScience hält Entscheidung im Verfahren um gentechnisch veränderten Reis in Arkansas für nicht nachvollziehbar

Monheim - Bayer CropScience hält das am 15. April in Lonoke County, US-Bundesstaat Arkansas, ergangene Urteil in einem Verfahren um gentechnisch veränderten Reis für in keiner Weise nachvollziehbar.

Reisbauer
(c) Wagner Christian - fotolia.com
Das Unternehmen kündigte an, alle juristischen Mittel einzusetzen, um diese Entscheidung zu revidieren. Eine Jury von Geschworenen an einem Gericht in Arkansas hatte 14 Reisfarmern eine Entschädigung von knapp 6 Mio USD zugesprochen. "Die Tatsachen rechtfertigen nicht den zuerkannten Schadensersatz und erst recht nicht Zahlungen für angebliche zukünftige Schäden", sagte Bruce Mackintosh, Leiter der Rechtsabteilung bei Bayer CropScience LP.

Über den Schadensersatz hinaus hatte die Jury den Klägern einen sogenannten Strafschadensersatz in Höhe von 42 Mio USD zuerkannt. Strafschadensersatz kann im US-Recht einem Kläger über den ursprünglich in Frage stehenden Schaden hinaus für ein besonders rücksichtsloses Verhalten zuerkannt werden. "Diese Entscheidung ist uns in besonderem Maße unverständlich, da in einer umfassenden und gründlichen Untersuchung des US-Landwirtschaftsministeriums keine Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch Bayer CropScience im Zusammenhang mit den Spuren von gentechnisch verändertem Reis in konventionellem Reis festgestellt werden konnte. Bayer in dieser Angelegenheit ein böswilliges Handeln zu unterstellen ist völlig ungerechtfertigt", sagte Mackintosh. Bayer CropScience ist jederzeit verantwortlich und angemessen mit seinem Biotech-Reis umgegangen.

"Der Strafschadensbetrag geht zudem weit über die Grenzen dessen hinaus, was im Recht des US-Bundesstaates Arkansas zulässig ist", erläuterte Mackintosh. Schon aus dem Grund sei das Urteil nicht haltbar.


Gentechnisch veränderter Reis für den menschlichen Verzehr sicher

In dem Verfahren um gentechnisch veränderten Reis hatten die Reisfarmer wirtschaftliche Einbußen aufgrund Spuren von vorkommerziellem gentechnisch verändertem Reis von Bayer CropScience geltend gemacht. Die Spuren waren im Jahr 2006 in der Langkornreis-Ernte aus 2005 entdeckt worden. Anschließend hatten einige Länder, und vor allem die EU, Beschränkungen für den Import von Langkornreis aus den USA verhängt. Der in den USA angebaute Langkornreis wird überwiegend nicht in Europa konsumiert und ist insoweit auch nicht von den EU-Restriktionen betroffen.

Die Spuren von gentechnisch verändertem Reis bedeuten keine Gefährdung der Lebensmittelsicherheit. Das betreffende Protein, das den Reis unempfindlich gegen ein Herbizid macht, ist von den Zulassungsbehörden in einer Reihe von Ländern, darunter in Kanada, der EU, Japan und den USA, für verschiedene Kulturpflanzen als unbedenklich eingestuft worden. Die US-Zulassungsbehörde FDA und das US-Landwirtschaftsministerium haben festgestellt, dass der biotechnologische Reis von Bayer für den menschlichen Verzehr sicher ist; allerdings vermarktet Bayer CropScience gentechnisch veränderten Reis bislang nicht.

Mit Blick auf die Reisverfahren erklärte Mackintosh weiter: "Bayer CropScience ist bereit, mit denjenigen zusammenzuarbeiten, die Gespräche über finanzielle Verluste in der Biotechreis-Angelegenheit in einem angemessenen und vernünftigem Rahmen angehen. Unser kürzlich abgeschlossener außergerichtlicher Vergleich mit dem Unternehmen Riviana und vier assoziierten Unternehmen in der Höhe von 5,8 Mio USD ist ein Beleg für unsere Bereitschaft, solche Gelegenheiten zu prüfen, um juristische Auseinandersetzungen zu beenden." (Pd)
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