Sie hatten verschiedene in Spanien nicht zugelassene und nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnete Produkte vertrieben. Das Gericht machte deutlich, dass die vom illegalen Einsatz ausgehenden möglichen Gesundheitsgefahren bei der Urteilsfindung eine große Rolle gespielt hätten.
Die Angeklagten wurden wegen Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit und gegen den Verbraucherschutz zu einer Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus dürfen sie zeitweise nicht mehr gewerblich im Pflanzenschutzmittelbereich tätig sein. Dieses Gerichtsurteil macht deutlich, welche Bedeutung die sachgerechte Herstellung und bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Gesundheit der Verbraucher hat.
Einige der in Spanien vermarkteten Produkte enthielten den Wirkstoff Imidacloprid, dessen damaliges Patent von
Bayer CropScience von den Angeklagten damit verletzt wurde. Die Klage wurde im Jahr 2004 in enger Zusammenarbeit von Bayer CropScience und den zuständigen Behörden erhoben. (PD)