Das bestätigte gestern das Saatgutunternehmen Pioneer aus Buxtehude. Die Soforthilfe bietet eine finanzielle Unterstützung für die entstandenen Ernteausfälle und Umbruchkosten auf insgesamt 1.650 Hektar Maisfläche in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen.
"Pioneer steht den betroffenen Landwirten unterstützend zur Seite. Wir waren stets bestrebt schnell und unbürokratisch zu helfen", sagte Ulrich Schmidt, Geschäftsführer von Pioneer Hi-Bred Northern Europe. "Ich freue mich über das große Vertrauen, das zwischen unseren Kunden und uns besteht. Gemeinsam können wir nun nach vorn blicken und uns auf die neue Anbausaison konzentrieren."
Das Übereinkommen mit den Landwirten bietet Pioneer jetzt die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Handelns der Kontrollbehörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die für das Unternehmen zuständigen Behörden in Niedersachsen hatten im Frühjahr erklärt, dass das von Pioneer ausgelieferte Saatgut Spuren einer gentechnischen Veränderung aufweise. Allerdings informierten sie Pioneer erst Ende April und damit zu spät, als die Aussaat bereits erfolgt war.
Durch die Vereinbarung, die auch ein Musterverfahren eines betroffenen Landwirts gegen Pioneer umfasst, kann das Unternehmen nun juristisch gegen das Land Niedersachen vorgehen und den durch den Umbruch von Maisflächen entstandenen Schaden geltend machen. "Wir haben großes Verständnis für die Sorgen der betroffenen Landwirte. Daher haben wir das Soforthilfe-Paket aufgesetzt", sagte Schmidt. "Bei der Haftungsfrage sehen wir jedoch eindeutig das Land Niedersachsen in der Pflicht. Es wird nun Sache der Gerichte sein, diese Frage verbindlich zu klären."
Des Weiteren weist der Geschäftsführer von Pioneer Hi-Bred Northern Europe auf die Herausforderungen bei der Vermarktung von konventionellem Saatgut hin. So sieht die EU eine Nulltoleranzregel für Spuren von gentechnisch veränderten Organismen im Saatgut vor. Angesichts großer Unsicherheiten und Schwankungen bei der Probenahme und den Messergebnissen im Mikrospurenbereich wird von Wissenschaftlern eine Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent gefordert. Unterhalb dieses Wertes können keine seriös-wissenschaftlichen und wiederholbaren Ergebnisse erzielt werden.
"Um längst überfällige verlässliche Rahmenbedingungen im Sinne von praktikablen und reproduzierbaren Messergebnissen zu etablieren, will Pioneer mit Behörden, Politik, Landwirten und der Saatgutwirtschaft den Dialog suchen und gemeinsam eine Lösung erarbeiten", so Schmidt. Eine technische Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent hat das EU-Nachbarland Österreich bereits 2002 eingeführt. Damit wurde Rechtssicherheit geschaffen. (ots)
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