(c) proplanta Das Landgericht Frankfurt verpflichtete das Unternehmen dazu, Abmahngebühren zu übernehmen, die der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Streit mit Radeberger entstanden waren. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Nach Angaben des Konzerns sind die Abmahngebühren in der - eher symbolischen - Höhe von 243,43 Euro bereits überwiesen.
Die DUH hatte dem Konzern vorgeworfen, rechtswidrig nur 8 statt 25 Cent Pfand für Bierflaschen aus Mexiko erhoben zu haben. In Wahrheit habe es sich um Einweg- und nicht um Mehrwegflaschen gehandelt, da die zurück verschifften Flaschen in Mexiko nicht neu befüllt worden seien.
Der Umweltverband wertet die Gerichtsentscheidung als Bestätigung seiner Vorwürfe. Das Unternehmen habe gegen die Verpackungsordnung verstoßen und sich gegenüber rechtstreuen Brauereien einen Verkaufsvorteil verschafft.
Radeberger weist diese Darstellung zurück. Das Gericht habe sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob der Konzern vorsätzlich gehandelt habe oder ob die Abweichungen von der Verpackungsordnung durch ein Missverständnis entstanden seien. «Zu keiner Zeit hat die Radeberger Gruppe, wie von der DUH vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt», teilte eine Sprecherin der Gruppe auf Anfrage mit.
Der Brauereikonzern hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung im Dezember eingeräumt, dass lange Zeit nur neue Corona-Flaschen nach Deutschland gekommen seien. Es habe sich dabei um ein Abstimmungsproblem zwischen Radeberger und einem mexikanischen Partnerunternehmen gehandelt, das inzwischen korrigiert sei. (dpa)
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