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22.05.2009 | 17:53 | Saatgutbranche 

Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich

Einbeck - Der aktuelle Fall von vermeintlichen Spuren einer gentechnischen Veränderung in konventionellem Saatgut zeigt erneut, dass Schwellenwerte für Saatgut dringend erforderlich sind.

Schwellenwerte für Saatgut
(c) KWS
Es kann nicht im Sinne des deutschen Verbrauchers sein, wenn er auf der Basis analytisch kaum mehr nachweisbarer Spuren einer gentechnischen Veränderung, die zudem in der EU als Nahrungs- und Futtermittel zugelassen ist, weiter verunsichert wird.

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat darüber informiert, dass es in der Biogassorte Krassus geringfügige Einträge (ca. 0,03 %) einer gentechnischen Veränderung (NK 603) gefunden habe. Die sächsischen Untersuchungsergebnisse sind jedoch keinesfalls gesichert. Bei dem behördlichen Befund wird darauf verwiesen, dass dieser deutlich unterhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze liegt. Unter Fachleuten wird ein Befund unterhalb einer Bestimmungsgrenze von 0,1 % allerdings als fragwürdig erachtet. Eine zweite Probe der sächsischen Behörden brachte negative Ergebnisse, wies also keinen Eintrag in der KWS Maissorte auf.

Aus Sicht der KWS kann ein Eintrag in einer Saatgutpartie der Sorte Krassus ausgeschlossen werden, da KWS in Europa weder kommerziell noch im Versuchsstadium mit NK 603 arbeitet. Ferner wurde das Saatgut im Rahmen der Qualitätssicherung der KWS vor der Auslieferung beprobt und durch ein unabhängiges zertifiziertes Labor, welches auch von zahlreichen Behörden genutzt wird, untersucht. Bei dieser aufwändigen Qualitätskontrolle konnten keinerlei Einträge von gentechnischen Veränderungen in der Sorte Krassus festgestellt werden. KWS schließt auch einen Eintrag im Rahmen der Saatgutproduktion aus, da die Sorte in Ländern vermehrt wurde, in denen keine gentechnisch veränderten Sorten angebaut werden.

Die Sorte Krassus ist für den Energiepflanzenbau vorgesehen, da sie besonders massenwüchsig ist. Die betroffene Partie umfasst Saatgut für ca. 250 ha. Das Saatgut wurde in die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz geliefert und wird dort in Absprache mit den Behörden und den betroffenen Landwirten ausschließlich für die Biogasverwendung genutzt. (PD)
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