Untersuchung zum GVO-Besatz der DSV-Rapssaatgutpartie erneut negativLippstadt - Von der durch die Deutsche Saatveredelung AG (DSV) ausgelieferte Winterraps-Saatgutpartie mit der Anerkennungsnummer D/BN 3237/318 wurde eine dritte Probe auf zufälligen Besatz mit gentechnisch verändertem Raps (GVO) durch ein weiteres akkreditiertes Labor untersucht. Die Ergebnisse der ersten beiden Untersuchungen wurden von dem Labor bestätigt, d.h. es ist kein GVO-Besatz in der Probe festgestellt worden. |
(c) proplanta Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf, hatte die DSV in den vergangenen Tagen darüber informiert, dass ein Verdacht darüber besteht, dass in der oben genannten Partie, die von DSV produziert und aufbereitet sowie vom Rapool-Ring vertrieben wurde, Spuren von GVO unterhalb der quantitativen Bestimmungsgrenze von 0,1 % enthalten sein könnten.
Die genannte Partie wurde vor Vertrieb des Saatgutes bereits zweifach auf zufälligen GVO-Besatz untersucht. Es wurde für beide Proben jeweils ein negatives Untersuchungsergebnis, d.h. kein GVO-Besatz, von dem untersuchenden akkreditierten Labor bescheinigt.
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass nach dem derzeit vorliegenden Untersuchungsergebnis des Ministeriums ein Verdachtsfall für einen GVO-Besatz vorliegt, der lediglich auf eine Saatgutprobe zurückgeht. Insgesamt wurde von Seiten der DSV die Partie dreifach beprobt und bei zwei verschiedenen akkreditierten Laboren auf GVO-Besatz untersucht. Wir gehen auf Grund dieser Analyseergebnisse davon aus, dass die Partie nicht mit GVO verunreinigt ist.
Wir drängen auf eine weitere Beprobung der betroffenen Saatgutpartie durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf, da eine „B-Probe" bisher vom Ministerium nicht gezogen und untersucht wurde. Da Analysefehler nicht auszuschließen sind, ist das Ergebnis der B-Probe abzuwarten.
Darüber hinaus weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass wir in der Züchtung, Produktion und Vertrieb in Europa alle möglichen Maßnahmen ergreifen, die den Besatz von GVO in konventionellem Saatgut vermeiden. (PD)
|
|
|
|
|