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03.07.2010 | 15:30 | Arbeitsstättenverordnung 

Arbeitnehmer bekommen kein hitzefrei

Erfurt - Arbeitnehmer müssen in der Sommerhitze im Job schwitzen.

Studentin
(c) Maksim Shmeljov - fotolia.com
«Es gibt arbeitsrechtlich kein hitzefrei», sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, Christoph Schmitz-Scholemann, der Nachrichtenagentur dpa. «Hitzefrei kommt in der gesamten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht vor.» Klare Vorschriften zu Höchst- oder auch Niedrigtemperaturen am Arbeitsplatz gibt es nach Aussagen des Richters nicht. Laut Paragraf
618 des Bürgerlichen Gesetzbuches sei der Arbeitgeber nur verpflichtet, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht.

Konkretere Hinweise gebe dagegen die Arbeitsstättenverordnung. «Alles sehr ausführlich, wie es in Deutschland so üblich ist», erklärte Schmitz-Scholemann. Sie fordert neben Arbeitspausen und Sanitäreinrichtungen auch eine «gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur». Bei Arbeitsplätzen, die einer starken Hitzebelastung ausgesetzt sind, müsse der Arbeitgeber im Rahmen seiner Möglichkeiten Abhilfe schaffen: Durch Rollos an Fenstern, kühle Getränke, früheren Arbeitsbeginn oder längere Pausen. 

Als angemessen gilt laut Schmitz-Scholemann eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius. «Der Arbeitnehmer kann aber nicht auf das Thermometer schauen und bei 26 Grad einfach die Arbeit niederlegen.» Er könne dies auch nicht einklagen. «Das ganze Thema ist rechtlich etwas ungenau geregelt», äußerte der Arbeitsrichter. «Dazu sind die Arbeitsverhältnisse zu verschieden.» Als Beispiele nannte er die Arbeit in einem Stahlwerk bei 70 bis 80 Grad Celsius, Büroarbeit in einem kühlen, abgedunkelten Raum oder in einem «dieser furchtbaren Glaspaläste mit laufender Klimaanlage und Erkältungsgefahr.»

Außerdem sei das individuelle Hitzeempfinden verschieden. «Manche mögen's heiß, andere wieder überhaupt nicht.» Arbeitsmediziner gingen von einer günstigen Raumtemperatur von 22 Grad aus. «Mit jedem Grad höher sinkt nach ihren Studien die Arbeitsleitung um fünf Prozent.» Menschen, die beispielsweise unter starken Kreislauf- oder Herzproblemen leiden, riet Schmitz-Scholemann, sich ein Attest vom Arzt zu holen. Er müsse beispielsweise bescheinigen, dass der Arbeitnehmer bei Temperaturen von über 29 Grad nicht arbeitsfähig ist. (dpa)
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