«Wir werden uns die Verfahrensregeln noch einmal anschauen, ob man hier und da etwas anpassen muss», sagte der Leiter des Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL), Andreas Zapf, in einem Gespräch der Nachrichtenagentur dpa in Erlangen.
Entscheiden müsse hier aber das Gesundheitsministerium, ob und wo es Ermessensspielräume im Bundesgesetz gebe.
Nach derzeitiger Rechtslage müsse bereits ein erheblicher Verstoß bei den Hygienevorschriften in Bäckereien, Restaurants oder auch Supermärkten und Schlachtereien öffentlich gemacht werden. Daher stünden auch Betriebe auf der Liste, die die Verstöße bereits behoben hätten, sagte Zapf. (dpa/lby)