Unerlaubte Werbeanrufe sind nicht nur äußerst lästig, sondern können auch teure Folgen haben. Fast neun von zehn Bundesbürgern fühlen sich einer Forsa-Umfrage zufolge durch solche Anrufe belästigt. Dabei sind die illegalen Anrufe schon längst verboten. Das kümmert manche Firmen offensichtlich wenig. Die Verbraucher bekommen nun Rückendeckung von der Koalition und der FDP. Wer am Telefon Abonnements, Telefon- Verträge oder Lotterie-Angebote abschließt, bekommt nach dem Willen der Bundestagsmehrheit künftig mehr Rechte.
Was ist neu? Für Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie
Wett- und Lotto-Angeboten, die per Telefon abgeschlossen wurden, wird ein Widerrufsrecht eingeführt. Bisher gab es etwa für Handy-Verträge oder Finanzdienstleistungen schon ein solches Recht, das nun erweitert wird - unabhängig von illegalen Anrufen. Auch das Unterschieben von Verträgen («Abo-Fallen») per Telefon oder Internet soll eingedämmt werden. Bei Anbieter- oder Tarifwechsel von Telefon, Strom oder Gas ist eine schriftliche Kündigung für den alten Vertrag nötig.
«Verbraucher können sich künftig ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb von einem Monat von allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen lösen», sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Grundsätzlich gilt ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Die Verschärfungen gehen Linken, Grünen und Verbraucherzentralen nicht weit genug. Sie wollen eine Unterschrift für telefonisch geschlossene Verträge einführen. Zypries nennt hierbei gern das «Pizza»-Beispiel, wonach eine Unterschrift für das Bestellen der Pizza nötig wäre. Die Befürworter betonen jedoch, es gehe nur um Werbeanrufe.
Für welche Fälle sind die Änderungen denkbar? Da wird zum Beispiel ein Verbraucher von seinem Telefonanbieter angerufen, der ihn zu einem angeblich günstigeren Tarif überredet. Das Recht auf Widerruf erwähnt er nicht. Nach einigen Rechnungen stellt der Kunde überrascht fest, dass der Tarif nicht günstiger, sondern teurer ist. Oder ein vermeintlicher Gewinn winkt per Anruf. Der Verbraucher muss hierfür nur noch die Kontodaten angeben - doch davon wird später der Preis für ein Lotterielos abgebucht.
Was mache ich, wenn nach einem Kaufvertrag per Telefon oder Internet unfreiwillig schon Gebühren angefallen sind? Der Kunde muss nur dann dafür zahlen, wenn er zuvor darauf hingewiesen wurde, dass das Angebot etwas kostet und dass er dafür Ersatz berappen muss.
Was passiert, wenn Anbieter gegen das Verbot der illegalen Telefonwerbung verstoßen? Für unerwünschte Werbeanrufe können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Aber auch das Unterdrücken der Rufnummer soll bestraft werden - mit bis zu 10.000 Euro. Zypries betont, dass die «schwarzen Schafe» getroffen werden sollen, nicht die ganze Branche: «All diese Maßnahmen schützen den seriösen Kaufmann.» Rund 440.000 Menschen arbeiten nach Angaben des Branchenverbands CCF in bundesweit 5700 Call Centern. Sie führen bis zu 23 Millionen Telefonate mit Kunden pro Tag.
Wann treten die Verschärfungen in Kraft? Das Gesetz muss noch durch den
Bundesrat, eine Zustimmung der Länder ist aber nicht zwingend. Zypries rechnet damit, dass die Regelungen im Sommer gelten. Und ansonsten gibt es jederzeit die Möglichkeit, bei lästigen Anrufen einfach aufzulegen. (dpa)