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11.10.2011 | 21:13 | Chemikalien 

Berlakovich bringt Novelle des Chemikaliengesetzes in den Ministerrat ein

Wien - Umweltminister Niki Berlakovich brachte heute eine Novelle zum Chemikaliengesetz 1996 im Ministerrat ein.

Chemikalien
„Mein Ziel ist aktiver Umwelt- und Gesundheitsschutz und die Erhaltung der Lebensqualität für uns und unsere Kinder. Die Vermeidung gefährlicher Chemikalien ist dabei ein zentrales Thema - und da nicht nur heuer in dem von der UNESCO ausgerufenen Jahr der Chemie. Mit dieser Novelle stellen wir die führende Rolle Österreichs in diesem wichtigen umweltpolitischen Bereich sicher", so Berlakovich zur heute eingebrachten Novelle, die die direkt geltenden EU-Verordnungen, sowie die weiteren bestehenden nationalen Bestimmungen in ein gemeinsames Gesetz integriert.

Mit der Novelle sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Durchführung und Überwachung der direkt geltenden EU-Verordnungen sicherzustellen. Dazu gehören etwa die REACH-Verordnung, wo es um die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien geht, sowie die CLP-Verordnung, die die Einstufung, die Kennzeichnung und die Verpackung regelt. Das Umweltministerium wird dabei in der Novelle als zuständige Behörde für die REACH- und die CLP-Verordnung benannt und die fachliche Kooperation mit dem Umweltbundesamt genau definiert.

Die Novelle beinhaltet auch Übergangsregelungen bezüglich der Kennzeichnung von Chemikalien. Chemische Stoffe sind bereits jetzt, Gemische jedoch erst ab Juni 2015 nach neuen Vorschriften zu kennzeichnen. Das bereits seit Jahrzehnten in Österreich etablierte Giftrecht, das den Verkauf von Giften - sprich besonders toxische Stoffe - regelt, soll darüber hinaus durch Umstellung von einem Bewilligungs- auf ein Meldesystem unter Beibehaltung eines möglichst hohen Schutzniveaus zeitgemäß angepasst werden. Schließlich sind gemäß der Novelle auch die Überwachungs- und Strafbestimmungen an den gegenwärtigen Stand zu adaptieren und das Umweltressort in ein EU-weites Produktsicherheitsnotfallsverfahren einzubinden (bmlfuw)
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